und Landfahrertums in der Schweiz. Dissertation, Zürich 1944. - sifaz
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den Krim<strong>in</strong>ellen zum eigentlichen Bodensatz <strong>der</strong> Gesellschaft:<br />
zum Lumpenproletariat. In dieses Sammelbecken fließen Elemente<br />
aus allen Schichten; es ist an diesem Orte, wo alle jene<br />
sich schließlich vere<strong>in</strong>igen, welche sich <strong>in</strong> ihrer ursprünglichen<br />
gesellschaftlichen Position nicht halten konnten <strong>und</strong> denen aus<br />
irgendwelchen Gründen <strong>der</strong> Weg zurück versperrt ist. Nach<br />
ihrem Aktionskreis unterscheidet man den Stadtbummler, <strong>der</strong><br />
sich vornehmlich <strong>in</strong> den Großstädten aufhält <strong>und</strong> den eigentlichen<br />
Landstreicher («tramp»), welcher se<strong>in</strong>erseits weite Strekken<br />
zurücklegt <strong>und</strong> damit e<strong>in</strong> ausgesprochenes Nomadenleben<br />
führt. Der Landstreicher hat im Hausierer se<strong>in</strong>en nächsten Verwandten.<br />
Auch dieser leistet volkswirtschaftlich gesehen ke<strong>in</strong>e<br />
produktive Arbeit. Se<strong>in</strong> Gewerbe dient ihm meist als Tarnung,<br />
um nicht als Landstreicher betrachtet <strong>und</strong> behandelt zu werden.<br />
Die Öffentlichkeit macht zwischen Bettlern <strong>und</strong> Hausierern<br />
ke<strong>in</strong>en Unterschied. Man empf<strong>in</strong>det den e<strong>in</strong>en ebenso lästig <strong>und</strong><br />
unwillkommen wie den an<strong>der</strong>n. Daß sogar <strong>in</strong> Zeiten <strong>der</strong> Vollbeschäftigung<br />
wie heute, das Hausierertum <strong>und</strong> zwar beson<strong>der</strong>s<br />
das illegale, e<strong>in</strong> Problem für die Behörden darstellt, darüber gibt<br />
z. B. e<strong>in</strong> Kreisschreiben <strong>der</strong> ziircherischen Polizeidirektion vorn<br />
24. Juli 1942 deutlich Aufschluß.' Die nächsthöhere Stufe über<br />
dem Landstreicher <strong>und</strong> dem arbeitsscheuen ,Hausierer wird<br />
2. durch den sogenannten wan<strong>der</strong>nden Gelegenheitsarbeiter'<br />
gebildet. Auch dieser führt im Gr<strong>und</strong>e e<strong>in</strong> vagantenhaftes<br />
<strong>und</strong> unstetes Leben. Er ist jedoch <strong>der</strong> Arbeit nicht so gänzlich<br />
abgeneigt wie <strong>der</strong> Landstreicher; aber auch er ist nicht bestrebt,<br />
sich e<strong>in</strong>e feste berufliche <strong>und</strong> gesellschaftliche Position zu err<strong>in</strong>gen.<br />
Er br<strong>in</strong>gt es zeitlebens nie über das Handlanger- <strong>und</strong> Taglöhnertum<br />
h<strong>in</strong>aus. Se<strong>in</strong>e Arbeitstätigkeit ist unregelmäßig, er<br />
ist überall <strong>und</strong> nirgends, se<strong>in</strong>e Lohnauszahlung erfolgt nach<br />
St<strong>und</strong>en o<strong>der</strong> nach e<strong>in</strong>zelnen Tagen. E<strong>in</strong>en bestimmten Wohnsitz<br />
kann er nicht angeben, er gehört zu jenen Leuten, die ihre<br />
Ausweispapiere auf sich tragen <strong>und</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong>en Gerichtsakten<br />
2 «Unhaltbare Zustände haben sich beim hausierermäßigen Vertrieb<br />
von Kalen<strong>der</strong>n <strong>und</strong> Schriften aller Art gezeigt ... Jugendliche unter 18 Jahren<br />
dürfen den Hausierhandel nicht ausüben ...»<br />
3 In Amerika «The migratory-casual worker»; Elliott and Merrill<br />
«Social Disorganisation» S. 307.