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und Landfahrertums in der Schweiz. Dissertation, Zürich 1944. - sifaz

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auf die Straße, mit dem Befehl, raschmöglichst <strong>in</strong> ihre Heimat<br />

zurückzukehren."<br />

In <strong>der</strong> Folgezeit nahmen die Bettler- <strong>und</strong> Landstreichermassen<br />

dauernd zu; die bösen Elemente unter ihnen wurden<br />

immer gefährlicher <strong>und</strong> frecher. Beson<strong>der</strong>s auf den entlegenen<br />

Oehöften war <strong>der</strong> rote Hahn auf dem Dach sehr gefürchtet:<br />

Raub <strong>und</strong> Mordbrennerei drohte den Bauern, wenn sie die<br />

Schmarotzer nicht fütterten. Die Tagsatzung hoffte e<strong>in</strong>mal dadurch<br />

Ordnung zu schaffen, daß sie die Ausweisung <strong>der</strong> fremdländischen<br />

Bettler anriet. Außerdem sollte «je<strong>der</strong> Ort, Kilchhöri<br />

<strong>und</strong> Necken se<strong>in</strong>e Armen selber versorgen <strong>und</strong> ihnen ke<strong>in</strong>eswegs<br />

gestatten, mit ihren Bettlern an<strong>der</strong>en Leuten lästig zu<br />

fallend>" Doch welcher Ort wollte sich dieser ärmlichen, nichtseßhaften<br />

Bevölkerung annehmen, wer wollte sie als Bürger<br />

anerkennen?<br />

In <strong>der</strong> Folge wurden die Beschlüsse <strong>der</strong> Tagsatzung immer<br />

härter, da man glaubte, <strong>der</strong> Landplage nur mit schärfsten repressiven<br />

Mitteln Herr werden zu können. So wurde 1580 geraten:<br />

«<strong>der</strong> starken Bettler halben, so den Bauern <strong>in</strong> die Speicher<br />

brechen, <strong>und</strong> welche sie aus Furcht, daß sie sie anzünden,<br />

nicht angreifen dürfen, Ward angesehen, daß wenn <strong>der</strong>gleichen<br />

böse Buben ihnen Schaden zufügen, sollen sie stürmen, denselben<br />

nachjagen, <strong>und</strong> wo sie auf <strong>der</strong> Tat ergriffen, selbige umbr<strong>in</strong>gen<br />

<strong>und</strong> sie entleiben, ohne daß sie es <strong>der</strong> Obrigkeit weiter<br />

zu verantworten habend>" Da die Armenpolizei nur ungenügend<br />

organisiert war (die Dörfer ließen die Dorfe<strong>in</strong>gänge durch Profosen<br />

bewachen; die Städte ließen ihre Bettlervögte auf den<br />

Straßen patrouillieren), verfiel man schließlich auf das barbarische<br />

Mittel <strong>der</strong> Betteljagden. Mit bewaffneten Scharen wurden<br />

die herumziehenden Landstreicher zusammengetrieben, die verdächtigen<br />

ausgeson<strong>der</strong>t, «gefänglich e<strong>in</strong>gezogen <strong>und</strong> nach Verdienen<br />

bestraft, nachdem man sie pe<strong>in</strong>lich exam<strong>in</strong>iert hatte».<br />

12 A. Denzler: Geschichte des Armenwesens im Kanton <strong>Zürich</strong> im<br />

16. <strong>und</strong> 17. Jahrh<strong>und</strong>ert. S. 191. Auch die K<strong>in</strong><strong>der</strong> wurden <strong>in</strong> den Turm geworfen<br />

<strong>und</strong> mit Ruten gestrichen.<br />

13 B. Keller: Das Armenwesen des Kantons <strong>Zürich</strong> vom Beg<strong>in</strong>n des<br />

18. Jahrh<strong>und</strong>erts bis zum Armengesetz Von 1836, S. 53.<br />

14 V tigel<strong>in</strong>: Ober die Heimatlosen <strong>und</strong> die Pflicht ihrer Versorgung<br />

<strong>und</strong> E<strong>in</strong>bürgerung. S. 10.<br />

13

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