und Landfahrertums in der Schweiz. Dissertation, Zürich 1944. - sifaz
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tons, <strong>in</strong> welchem sie betroffen wurden, o<strong>der</strong> <strong>in</strong> Ermangelung<br />
e<strong>in</strong>es kantonalen Gesetzes, auf Gr<strong>und</strong> des BG mit Verhaft o<strong>der</strong><br />
mit Zwangsarbeit" bestraft werden. Die letzteren sollten mit den<br />
gleichen Strafen, evtl. mit Buße" belegt werden, wenn sie schulpflichtige<br />
K<strong>in</strong><strong>der</strong> mit sich führten, o<strong>der</strong> wenn sie ohne die erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Ausweisschriften umherzogen. Art. 16 verpflichtet die<br />
Kantone, die K<strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>der</strong> Heimatlosen zu e<strong>in</strong>em regelmäßigen<br />
Schul- <strong>und</strong> Religionsunterricht anzuhalten. E<strong>in</strong>e wohlme<strong>in</strong>ende<br />
Bestimmung ! Nur ungerne bürgerten die Geme<strong>in</strong>den die «Feckerfamilien»<br />
e<strong>in</strong>; es war be<strong>in</strong>ahe e<strong>in</strong>e Zumutung, dieses «Volk», von<br />
welchem nicht viel Gutes zu erwarten war, außer e<strong>in</strong>er eventuellen<br />
schweren f<strong>in</strong>anziellen Belastung, als gleichberechtigte<br />
Bürger anzuerkennen. Wohl die wenigsten dieser Familien f anden<br />
<strong>in</strong> ihren «Heimat»-Geme<strong>in</strong>den e<strong>in</strong>e vertrauensvolle Aufnahme,<br />
waren sie doch seit altersher wegen ihrer Aufdr<strong>in</strong>glichkeit<br />
<strong>und</strong> ihrem Hang zur Krim<strong>in</strong>alität gefürchtet o<strong>der</strong> wegen<br />
ihrer Nichtseßhaftigkeit <strong>und</strong> ihres Gewerbes verachtet. So waren<br />
die Heimatgeme<strong>in</strong>den glücklich, wenn die «KeBler» auf <strong>der</strong> Fahrt<br />
waren, ob nun die K<strong>in</strong><strong>der</strong> zur Schule g<strong>in</strong>gen o<strong>der</strong> nicht, dafür<br />
sollte <strong>der</strong> jeweilige «Wohnort» zuständig se<strong>in</strong>. Doch auch <strong>der</strong><br />
jeweilige Wohnort war ebenfalls froh, wenn er das Ges<strong>in</strong>del<br />
wie<strong>der</strong> los war. So umfassend <strong>und</strong> fortschrittlich das Gesetz<br />
von 1850 sicherlich war, regelte es im Gr<strong>und</strong>e genommen nur<br />
den äußeren Rahmen <strong>der</strong> Bürgerrechtsverhältnisse, konnte<br />
jedoch <strong>der</strong> Wirklichkeit des <strong>Landfahrertums</strong> nie gerecht werden.<br />
Es g<strong>in</strong>g weitere 75 Jahre, bis endlich 1925 das Hilfswerk<br />
für die «K<strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>der</strong> Landstraße» durch die Pro Juventute <strong>in</strong>s<br />
Leben gerufen wurde, welches den mühseligen <strong>und</strong> beschwerlichen<br />
Kampf zur Seßhaftmachung dieser Leute wie<strong>der</strong> aufnahm.<br />
Daß die E<strong>in</strong>führung dieses Gesetzes nicht reibungslos vor<br />
sich g<strong>in</strong>g, <strong>und</strong> daß sich die Kantone <strong>und</strong> die Geme<strong>in</strong>den oft nur<br />
ungerne dem Zuteilungsanspruch des B<strong>und</strong>esrates o<strong>der</strong> des<br />
B<strong>und</strong>esgerichtes fügten, ist begreiflich. Bevor man zur end-<br />
12 Zwangsarbeit ist hier noch ganz typisch als Strafe <strong>und</strong> weniger<br />
als bessernde Maßnahme gedacht; immerh<strong>in</strong> sollten die Kantone dadurch<br />
für den Bau <strong>und</strong> die E<strong>in</strong>richtung von Arbeitshäusern angeregt werden.<br />
13 Die Geldstrafe ist hier durchaus berechtigt, da diese Landfahrerfamilien<br />
oft ganz ordentlich verdienen. E<strong>in</strong>e Buße kann hier viel mehr<br />
wirken, als e<strong>in</strong>e kurze Haftstrafe.