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und Landfahrertums in der Schweiz. Dissertation, Zürich 1944. - sifaz

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tons, <strong>in</strong> welchem sie betroffen wurden, o<strong>der</strong> <strong>in</strong> Ermangelung<br />

e<strong>in</strong>es kantonalen Gesetzes, auf Gr<strong>und</strong> des BG mit Verhaft o<strong>der</strong><br />

mit Zwangsarbeit" bestraft werden. Die letzteren sollten mit den<br />

gleichen Strafen, evtl. mit Buße" belegt werden, wenn sie schulpflichtige<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong> mit sich führten, o<strong>der</strong> wenn sie ohne die erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Ausweisschriften umherzogen. Art. 16 verpflichtet die<br />

Kantone, die K<strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>der</strong> Heimatlosen zu e<strong>in</strong>em regelmäßigen<br />

Schul- <strong>und</strong> Religionsunterricht anzuhalten. E<strong>in</strong>e wohlme<strong>in</strong>ende<br />

Bestimmung ! Nur ungerne bürgerten die Geme<strong>in</strong>den die «Feckerfamilien»<br />

e<strong>in</strong>; es war be<strong>in</strong>ahe e<strong>in</strong>e Zumutung, dieses «Volk», von<br />

welchem nicht viel Gutes zu erwarten war, außer e<strong>in</strong>er eventuellen<br />

schweren f<strong>in</strong>anziellen Belastung, als gleichberechtigte<br />

Bürger anzuerkennen. Wohl die wenigsten dieser Familien f anden<br />

<strong>in</strong> ihren «Heimat»-Geme<strong>in</strong>den e<strong>in</strong>e vertrauensvolle Aufnahme,<br />

waren sie doch seit altersher wegen ihrer Aufdr<strong>in</strong>glichkeit<br />

<strong>und</strong> ihrem Hang zur Krim<strong>in</strong>alität gefürchtet o<strong>der</strong> wegen<br />

ihrer Nichtseßhaftigkeit <strong>und</strong> ihres Gewerbes verachtet. So waren<br />

die Heimatgeme<strong>in</strong>den glücklich, wenn die «KeBler» auf <strong>der</strong> Fahrt<br />

waren, ob nun die K<strong>in</strong><strong>der</strong> zur Schule g<strong>in</strong>gen o<strong>der</strong> nicht, dafür<br />

sollte <strong>der</strong> jeweilige «Wohnort» zuständig se<strong>in</strong>. Doch auch <strong>der</strong><br />

jeweilige Wohnort war ebenfalls froh, wenn er das Ges<strong>in</strong>del<br />

wie<strong>der</strong> los war. So umfassend <strong>und</strong> fortschrittlich das Gesetz<br />

von 1850 sicherlich war, regelte es im Gr<strong>und</strong>e genommen nur<br />

den äußeren Rahmen <strong>der</strong> Bürgerrechtsverhältnisse, konnte<br />

jedoch <strong>der</strong> Wirklichkeit des <strong>Landfahrertums</strong> nie gerecht werden.<br />

Es g<strong>in</strong>g weitere 75 Jahre, bis endlich 1925 das Hilfswerk<br />

für die «K<strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>der</strong> Landstraße» durch die Pro Juventute <strong>in</strong>s<br />

Leben gerufen wurde, welches den mühseligen <strong>und</strong> beschwerlichen<br />

Kampf zur Seßhaftmachung dieser Leute wie<strong>der</strong> aufnahm.<br />

Daß die E<strong>in</strong>führung dieses Gesetzes nicht reibungslos vor<br />

sich g<strong>in</strong>g, <strong>und</strong> daß sich die Kantone <strong>und</strong> die Geme<strong>in</strong>den oft nur<br />

ungerne dem Zuteilungsanspruch des B<strong>und</strong>esrates o<strong>der</strong> des<br />

B<strong>und</strong>esgerichtes fügten, ist begreiflich. Bevor man zur end-<br />

12 Zwangsarbeit ist hier noch ganz typisch als Strafe <strong>und</strong> weniger<br />

als bessernde Maßnahme gedacht; immerh<strong>in</strong> sollten die Kantone dadurch<br />

für den Bau <strong>und</strong> die E<strong>in</strong>richtung von Arbeitshäusern angeregt werden.<br />

13 Die Geldstrafe ist hier durchaus berechtigt, da diese Landfahrerfamilien<br />

oft ganz ordentlich verdienen. E<strong>in</strong>e Buße kann hier viel mehr<br />

wirken, als e<strong>in</strong>e kurze Haftstrafe.

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