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und Landfahrertums in der Schweiz. Dissertation, Zürich 1944. - sifaz

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chen förmlich belagerten, war man gezwungen, die «E<strong>in</strong>heimischen»<br />

zu konzessionieren, sie äußerlich durch Anhängeschildchen<br />

zu bezeichnen <strong>und</strong> sie <strong>in</strong> Bettlerlisten <strong>und</strong> Statistiken'<br />

aufzunehmen. Im Jahre 1343 erließ <strong>der</strong> Rat von <strong>Zürich</strong> e<strong>in</strong>e Verfügung<br />

gegen die herumlungernden Bettler an <strong>der</strong> Wasserkirche.7<br />

Als die kirchliche Armenpflege entartete, mußte die<br />

staatliche Kontrolle e<strong>in</strong>greifen <strong>und</strong> Ordnung schaffen. Gegen<br />

Ende des 13. Jahrh<strong>und</strong>erts läßt sich z. B. <strong>in</strong> <strong>Zürich</strong> e<strong>in</strong>e gewisse<br />

Neuordnung zur Regelung <strong>der</strong> allzu großen Mißstände erkennen.'<br />

Die ersten eidgenössischen Maßnahmen fallen <strong>in</strong> das Jahr<br />

1474,9 als man sich während <strong>der</strong> Burg<strong>und</strong>erkriege gegen Raub,<br />

Diebstahl <strong>und</strong> Mordbrennerei durch fremde «StirnenstöBel» <strong>und</strong><br />

«starke Bettler» <strong>in</strong> vermehrtem Maße zu schützen versuchte.<br />

Diese Bestimmungen fanden ihren Nie<strong>der</strong>schlag auch <strong>in</strong> den<br />

Zürcher Verfügungen von 1522/23. Die Reformation sollte dann<br />

tiefschürfende Än<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> Neuerungen br<strong>in</strong>ger'.<br />

2. Die Reformation <strong>und</strong> die nachfolgende Zeit bis anfangs des<br />

19. Jahrh<strong>und</strong>erts<br />

Solange das Wohlfahrtswesen im Schoße <strong>der</strong> vorreformatorischen<br />

Kirche lag, konnte von e<strong>in</strong>er systematischen Armenpflege<br />

nicht die Rede se<strong>in</strong>. Von e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>heitlichen Sozialpolitik<br />

ist noch nichts zu verspüren, man gab wohl reichlich <strong>und</strong> gerne<br />

beson<strong>der</strong>s im H<strong>in</strong>blick auf das eigene Seelenheil — ohne<br />

jedoch beson<strong>der</strong>s die Würdigkeit <strong>und</strong> die Bedürftigkeit <strong>der</strong><br />

Almosennehmer zu prüfen. Die Reformation dagegen erhob die<br />

Arbeit zur sittlichen Pflicht des e<strong>in</strong>zelnen Menschen, verbot deshalb<br />

den Bettel <strong>und</strong> stellte den Gedanken e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>dividualisierenden<br />

Armenpflege <strong>in</strong> den Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong>. Der Arbeitsscheue <strong>und</strong><br />

Müßige soll vom bresthaften <strong>und</strong> gebrechlichen alten Bettler<br />

6 J. Burckhardt: Kultur <strong>der</strong> Renaissance <strong>in</strong> Italien. Kröners Taschenausgabe,<br />

Band 53, S. 74.<br />

7 Vogel/n: Geschichte des Armenwesens, Neujahrsblatt 1838.<br />

8 W. Köhler: Armenpflege <strong>und</strong> Wohltätigkeit <strong>in</strong> <strong>Zürich</strong> zur Zeit Ulrich<br />

Zw<strong>in</strong>glis, S. 14. St. A. 62: «So kam z. B. 1293 das «Spital zum heiligen<br />

Geist» <strong>in</strong> <strong>Zürich</strong> unter die Aufsicht zweier städtischer Pfleger, da es <strong>in</strong><br />

diesen Spitälern oft sehr lustig zug<strong>in</strong>g, <strong>und</strong> die Vaganten auf Kosten <strong>der</strong><br />

Öffentlichkeit schlemmten, praßten <strong>und</strong> mit den Mägden Unzucht trieben.»<br />

9 E. A. IV la S.154, 264.

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