und Landfahrertums in der Schweiz. Dissertation, Zürich 1944. - sifaz
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mehr gestattet, sodaß statt <strong>der</strong> Gefängnisstrafe e<strong>in</strong>e bessernde<br />
Maßnahme auch von diesen Kantonen angeordnet werden muß.<br />
Endlich gibt es Kantone, welche gar ke<strong>in</strong>en strafrechtlichen<br />
Tatbestand «Landstreicherei» aufstellen, son<strong>der</strong>n den Asozialen<br />
direkt auf dem Adm<strong>in</strong>istrativwege <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Anstalt e<strong>in</strong>weisen.<br />
E<strong>in</strong> kurzer Überblick über die ausländische Gesetzgebung<br />
zeigt uns, daß auch dort recht verschiedene Systeme zur Anwendung<br />
gelangen, o<strong>der</strong> daß <strong>der</strong> bisherige Rechtszustand e<strong>in</strong>er<br />
teilweise recht scharfen Kritik unterzogen wurde.<br />
Noch ganz auf dem Standpunkt, daß es sich bei <strong>der</strong> Landstreicherei<br />
um e<strong>in</strong>en strafbaren Deliktstatbestand handle, steht<br />
die französische Gesetzgebung. Die Art. 269 ff. des CP haben aber<br />
schon vor 50 Jahren zu e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>gehenden Kritik Anlaß gegeben,<br />
ohne daß jedoch e<strong>in</strong>er <strong>der</strong> projektierten Vorschläge, z. B. daß die<br />
repressiven <strong>und</strong> die präventiven Maßnahmen sich gegenseitig<br />
ergänzen sollten,2 positives Recht wurde. In Art. 269 CP wird<br />
Landstreicherei sogar zum Vergehen «erhoben»: Diese nach<br />
Garcon3 aus <strong>der</strong> Tradition des vornapoleonischen Rechts herstammende<br />
Auffassung vermochte sich, trotz aller Angriffe <strong>der</strong><br />
Wissenschaft, bis heute zu erhalten.<br />
Im italienischen Recht erfolgt die Loslösung vom französischen<br />
Vorbild durch die «Legge di Pubblica Sicurezza» des Jahres<br />
1889.4 Was man unter Vagantität <strong>und</strong> Müßiggang (Vagabon-<br />
2 Bei den Bestrebungen zur Reform des CP wurde auch diese Frage<br />
berührt. Man sah e<strong>in</strong>, daß sich hier sowohl repressive wie präventive Maßnahmen<br />
gegenseitig zu ergänzen hätten. Da es schwierig schien, «de faire<br />
rentrer des mesures d'assistance dans un projet du CP», entschied man sich,<br />
die Materie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Spezialgesetz zu regeln. Dieser Gesetzesentwurf, welcher<br />
seit den 90er Jahren immer e<strong>in</strong> «projet» geblieben ist, unterschied<br />
zwischen <strong>in</strong>validen <strong>und</strong> arbeitsfähigen, aber arbeitsscheuen Landstreichern<br />
(das Moment <strong>der</strong> Arbeitsscheu fehlt im franz. Recht ganz, <strong>in</strong>dem es lediglich<br />
auf die drei negativen Tatbestandsmerkmale des fehlenden Domizils,<br />
<strong>der</strong> Mittellosigkeit <strong>und</strong> <strong>der</strong> Berufslosigkeit abstellt). Die letzteren sollten<br />
nicht mehr mit Gefängnis bestraft, son<strong>der</strong>n <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Arbeitshaus <strong>in</strong>terniert<br />
werden, während die ersteren <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Heil- o<strong>der</strong> Pflegeanstalt Aufnahme.<br />
f<strong>in</strong>den sollten. Vergl. Magnol - Vidal: Droit crim<strong>in</strong>el, p. 295 ff.; Garraud:<br />
Traité théorique et pratique du droit penal français (Bd. 5. S. 2 f., S. 33/34,<br />
Anm. 18).<br />
3 Code Penal annoté S. 34: «Le CP suivant les traditions du ancien<br />
droit a érigé en délits (Vergehen) le vagabondage et la mendicité.<br />
4 Revidiert 1931.