und Landfahrertums in der Schweiz. Dissertation, Zürich 1944. - sifaz
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die bestimmte: «daß Eltern, die ihre K<strong>in</strong><strong>der</strong> betteln schicken,<br />
ohne daß sie aller Unterstützung <strong>und</strong> Lebensmittel beraubt s<strong>in</strong>d,<br />
sowie auch jede Person, die e<strong>in</strong>es Alters ist, daß sie arbeiten<br />
kann, o<strong>der</strong> die von ihrer Geme<strong>in</strong>de unterstützt ist, <strong>und</strong> sich<br />
dennoch dem Herumstreifen <strong>und</strong> dem Bettel völlig ergibt, zweimal<br />
<strong>in</strong>sgeheim ermahnt, im Wie<strong>der</strong>holungsfall vor das Sittengericht<br />
vorgeladen <strong>und</strong> endlich <strong>der</strong> Munizipalität angezeigt werden<br />
sollen.»" Diese Bestimmungen blieben aber krasse Theorie,<br />
<strong>und</strong> man beklagte sich wie<strong>der</strong> über das Zunehmen <strong>der</strong> Beraubungen<br />
<strong>und</strong> Erpressungen auf den öffentlichen Straßen, sodaß<br />
sich die Beamten nach fruchtloser Anwendung <strong>der</strong> wenigen<br />
Mittel, die ihnen zur Verfügung standen, um dem Unheil zu<br />
steuern, sich an das Polizeidepartement zur Erlangung kräftigerer<br />
Hilfe wandten. Dieses befahl dann <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en «Polizeimaßregeln<br />
zur Aufgreifung, resp. Fortschaffung von Gauner<strong>und</strong><br />
Bettelges<strong>in</strong>del»" e<strong>in</strong>e Razzia, wobei die <strong>in</strong>dividuelle Behandlung<br />
<strong>der</strong> Verhafteten zugesichert war. Die scharfen Betteljagden<br />
nämlich, welche <strong>in</strong> Süddeutschland <strong>und</strong> im Vorarlberg<br />
um die Jahrh<strong>und</strong>ertwende durchgeführt worden waren, hatten<br />
zur Folge, daß sich ganze Scharen von Zigeunern, Jennischen<br />
<strong>und</strong> Landstreichern über die Nordostgrenze <strong>in</strong> unser Land flüchteten,<br />
während an <strong>der</strong> Südgrenze die ausländischen Behörden<br />
ihren Vaganten den Weg <strong>in</strong> die Heimat versperrten <strong>und</strong> ihre<br />
eigenen <strong>in</strong>sgeheim <strong>in</strong> die <strong>Schweiz</strong> schickten. In den Ausführungen<br />
zu jenen Polizeimaßregeln werden ebenfalls die Landfahrerfamilien<br />
erwähnt, «welche schon vor <strong>der</strong> Revolution <strong>in</strong> den<br />
kle<strong>in</strong>eren Kantonen geduldet worden waren, <strong>und</strong> an welche sich<br />
die E<strong>in</strong>wohner gewissermaßen gewöhnt hatten. Unter den<br />
sche<strong>in</strong>baren Gewerben von Keßlern, Korbmachern, Z<strong>und</strong>elkrämern<br />
etc. ziehen ganze Familien <strong>in</strong> den Bergtälern herum,<br />
erhalten <strong>in</strong> den Geme<strong>in</strong>den aus Barmherzigkeit <strong>und</strong> Bigotterie,<br />
auf e<strong>in</strong>zelnen Höfen aus Furcht vor Rache, Nahrungsmittel, Unterschlupf<br />
<strong>und</strong> Nachtlager <strong>und</strong> werden von den schwachen Behörden<br />
meist unbehelligt gelassen. Zuzug erhielten sie immer<br />
wie<strong>der</strong> durch verwil<strong>der</strong>te Soldaten, welche das Arbeiten verlernt<br />
hatten <strong>und</strong> welchen e<strong>in</strong> freies, wildes Leben mehr zusagte,<br />
als e<strong>in</strong> ehrbares Handwerk.»<br />
22 Strickler a. a. 0. VI 437 ff.<br />
23 Strickler a. a. 0. IX S.1040.