und Landfahrertums in der Schweiz. Dissertation, Zürich 1944. - sifaz
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fahrervolkes zu konstatieren ist, geben sich an<strong>der</strong>seits die Sippen<br />
alle erdenkliche Mühe, sich gegenseitig zu vernichten. Die<br />
Fe<strong>in</strong>dschaft, beson<strong>der</strong>s <strong>der</strong> jungen Männer verschiedener Sippen,<br />
mag oft wohl tief <strong>und</strong> unversöhnlich se<strong>in</strong>; ewige Rache<br />
wird geschworen, beim Alkoholgenuß erhitzt man sich, man<br />
bekommt Mut <strong>und</strong> schon ist e<strong>in</strong> Unglück da. Auch die Frauen,<br />
ja die K<strong>in</strong><strong>der</strong>, führen stets spitzige Instrumente mit sich. Mit<br />
Vorliebe werden Waffen mit sich getragen, denn ohne Waffe<br />
ist man niemand. — Typische Affekt- <strong>und</strong> Kurzschlußhandlungen,<br />
ke<strong>in</strong> kaltblütiges, überlegtes Verletzen <strong>und</strong> Töten, son<strong>der</strong>n<br />
e<strong>in</strong> wildes Raufen <strong>und</strong> e<strong>in</strong> wütendes Umsichschlagen. Neben<br />
den Sippengenossen <strong>und</strong> den Mitglie<strong>der</strong>n des eigenen Volkes<br />
ist es vor allem die Polizei, welche sich von den Jennischen viel<br />
gefallen lassen muß. Nicht nur Beschimpfungen geme<strong>in</strong>ster Art,<br />
offener Wi<strong>der</strong>stand, son<strong>der</strong>n auch Körperverletzungen kommen<br />
vor. In bezug auf die Körperverletzungskrim<strong>in</strong>alität ist <strong>der</strong><br />
Jennische gegenüber <strong>der</strong> Gesellschaft nicht als geme<strong>in</strong>gefährlich<br />
zu werten, die Opfer s<strong>in</strong>d hauptsächlich bei ihnen selbst zu<br />
suchen, o<strong>der</strong> was sehr bedauerlich ist, bei Männern, welche<br />
als Hüter <strong>der</strong> öffentlichen Ordnung ihre Pflicht tun.<br />
In diesen Rahmen gehört nun noch <strong>der</strong> Tatbestand des<br />
Art. 134 STGB (Mißhandlung <strong>und</strong> Vernachlässigung e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>ddes).<br />
Solche Fälle15 kommen bei diesen Familien — trotz aller<br />
«Liebe» zu ihren K<strong>in</strong><strong>der</strong>n — ziemlich häufig vor. Im vorliegenden<br />
Material ließen sich nur zwei Fälle feststellen, was natürlich <strong>der</strong><br />
Wirklichkeit kaum entspricht. Mit Art. 134 ist nun e<strong>in</strong>e Handhabe<br />
geschaffen worden, solche Verhältnisse schärfer anzupacken,<br />
<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e durch die Formulierung: « Wer e<strong>in</strong><br />
K<strong>in</strong>d vernachlässigt daß dessen Ges<strong>und</strong>heit o<strong>der</strong> geistige<br />
Entwicklung e<strong>in</strong>e Schädigung o<strong>der</strong> schwere Gefährdung erleidet<br />
...». Im Verlaufe dieser Untersuchung fiel uns beson<strong>der</strong>s<br />
auf, wie vorsichtig, ja allzu behutsam die Behörden hier vorgehen,<br />
auch wenn die Mißstände offensichtlich s<strong>in</strong>d. Es kam<br />
e<strong>in</strong>mal sogar vor, daß e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>debehörde e<strong>in</strong>fach deshalb<br />
den Entzug <strong>der</strong> elterlichen Gewalt nicht durchführte, weil sie<br />
sich durch die Drohungen <strong>der</strong> Sippe e<strong>in</strong>schüchtern ließ!<br />
15 Vergl. die dramatische Geschichte: «Fünf K<strong>in</strong><strong>der</strong> hungern unter e<strong>in</strong>er<br />
Brücke» <strong>in</strong> «K<strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>der</strong> Landstraße», Heft 4, S.28.