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Pädagogisch-didaktische Überlegungen - Erwachsenenbildung.at

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<strong>Pädagogisch</strong>-<strong>didaktische</strong> <strong>Überlegungen</strong><br />

Fähigkeiten. […] Folglich ist inklusive Bildung kein randständiges Thema, sondern zentral, um<br />

qualit<strong>at</strong>iv hochwertige Bildung für alle Lernenden zu erreichen und um eine inklusivere Gesellschaft<br />

zu entwickeln. Inklusive Bildung ist wesentlich, um soziale Gerechtigkeit zu erreichen und<br />

sie ist ein konstituierendes Element lebenslangen Lernens.“ (Deutsche UNESCO-Kommission e.V.<br />

(DUK) (2010): Inklusion: Leitlinien für die Bildungspolitik.)<br />

Zur Umsetzung dieses Ziels werden seitens der UNESCO eine Reihe von Schritten vorgeschlagen – von der<br />

allgemeinen bildungspolitischen Ebene über diejenige der Aus- und Weiterbildung von Pädagog_innen<br />

über die Curricula bis zur Gestaltung der Lernumgebung und der Unterrichtsmethoden; von der Förderung<br />

des Inklusionsgedankens auf allen Ebenen (von n<strong>at</strong>ionaler Gesetzgebung bis zur „Zivilgesellschaft“<br />

und den Eltern) über notwendige Änderungen in der Einstellungspolitik (Stichwort: positive Diskriminierung),<br />

von „offenem, individualisierten Unterricht“ bis zur Förderung frühkindlicher Bildung finden sich<br />

eine Reihe von Maßnahmen, die mittel- und langfristig zu dieser grundlegenden Umgestaltung der Bildungssysteme<br />

führen sollen.<br />

Dass solche und ähnliche Vorstellungen schon oft formuliert wurden, bestreitet niemand, weder die Verfechter_innen<br />

noch die Kritiker_innen des Inklusionsprogramms. Erstere sehen das grundlegend Neue<br />

daher auch nicht so sehr in den einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen, sondern in der T<strong>at</strong>sache, dass<br />

der Gedanke der Inklusion mit den genannten Konventionen erstmals auf eine menschenrechtliche Basis<br />

gestellt wurde und damit – so die Hoffnung – auch rechtlich verbindlicher wirkt als reine Proklam<strong>at</strong>ionen.<br />

So gibt es nun erstmals die Möglichkeit der Individualbeschwerde an den UN-Ausschuss für die Rechte der<br />

Menschen mit Behinderungen in Genf, und die Sta<strong>at</strong>en sind zur jährlichen Berichtlegung über die Fortschritte<br />

in der Gleichstellungspolitik an die UNO verpflichtet:<br />

„Das Ethos eines sozialen Humanismus wird nun ersetzt durch die rechtlich kodifizierte Gleichwertigkeit<br />

aller Menschen“.127<br />

Der Begriff der „Inklusion“ soll sich auch insofern von demjenigen der „Integr<strong>at</strong>ion“ positiv abheben, als<br />

letzterem eine Defizitorientierung anhafte, während „Inklusion“ von einem wertschätzenden Zugang für<br />

alle Lernenden ausgehe:<br />

„Inklusion meint eigentlich, dass jedes Kind besondere Bedürfnisse und besondere Fähigkeiten<br />

h<strong>at</strong> und es die Aufgabe der Schule ist, diese besonderen Bedürfnisse und Fähigkeiten angemessen<br />

zu berücksichtigen, damit sich jedes Kind möglichst optimal zu einer autonomen, selbstsicheren<br />

und mündigen Person entwickeln kann, die ihre Fähigkeiten und Kompetenzen zu ihrem<br />

Wohle und dem Wohle der Gemeinschaft entsprechend einbringen kann. Dementsprechend h<strong>at</strong><br />

eine inklusive Schule die gesamte Vielfalt und alle möglichen Differenzlinien nach Fähigkeit, Geschlecht,<br />

Herkunft/Sprache, Religion, Alter und Sexualität zu bedenken.“128<br />

Inklusion in Österreich<br />

Wie im Abschnitt „Ungleichheiten im und durch das Schulsystem“ der vorliegenden Handreichung deutlich<br />

wurde, wirkt das österreichische Bildungssystem sozial hochgradig selektiv. Die Bildungskluft entlang<br />

der Segmentierungslinien „race, class, gender“ h<strong>at</strong> sich in den letzten Jahren sogar vertieft, d.h. Personen<br />

aus sozioökonomisch- und bildungsbenachteiligten Schichten, insbesondere sofern sie Migr<strong>at</strong>ionshintergrund<br />

haben und/oder weiblichen Geschlechts sind, werden zu den Verlierer_innen in der „Wissensgesellschaft“.<br />

Ein ähnlich pessimistischer Befund lässt sich auch für Lernende mit Beeinträchtigungen stellen:<br />

127 Wocken 2011, S. 74; zit. nach Feyerer 2012<br />

128 Feyerer 2012<br />

Handreichung zum Pflichtschulabschluss<br />

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