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Pädagogisch-didaktische Überlegungen - Erwachsenenbildung.at

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<strong>Pädagogisch</strong>-<strong>didaktische</strong> <strong>Überlegungen</strong><br />

„Das Paradigma der Segreg<strong>at</strong>ion ist noch immer strukturell bestimmend“129 für das Schulsystem, und seit<br />

Anfang des Jahrhunderts stagniert nicht nur der Ausbau schulischer Integr<strong>at</strong>ion in Österreich, sondern es<br />

werden „…in den letzten Jahren erreichte Standards durch kontinuierliche Verschlechterungen der personellen<br />

Rahmenbedingungen wieder zurückgefahren.“130<br />

Österreich h<strong>at</strong> sowohl die „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ als auch<br />

das UNESCO-Programms „Bildung für alle“ r<strong>at</strong>ifiziert, womit „Inklusion“ eine rechtliche bindende Wirkung<br />

entfaltet. Österreich ist verpflichtet ein inklusives Gesellschafts- und Bildungssystem auf allen Ebenen zu<br />

gewährleisten.<br />

Als Meilenstein in diese Richtung gilt der „N<strong>at</strong>ionale Aktionsplan Behinderung 2012-2020: Str<strong>at</strong>egie der<br />

österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – Inklusion als<br />

Menschenrecht und Auftrag“, der im Juli 2012 vom Ministerr<strong>at</strong> beschlossen wurde und Maßnahmen zur<br />

Gleichstellungspolitik von Menschen mit Beeinträchtigungen auf allen gesellschaftlich relevanten Ebenen<br />

beinhaltet. In Bezug auf das Bildungssystem sieht der „N<strong>at</strong>ionale Aktionsplan (NAP) u.a. folgende Schritte<br />

vor:<br />

• Entwicklung von Inklusiven Modellregionen, in denen inklusive Schul- und Unterrichtsangebote erprobt<br />

und mit der Zeit ausgebaut werden<br />

• Verbesserung der Qualität bei der Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf; vermehrte Angebote<br />

an inklusiven Unterrichtsm<strong>at</strong>erialien<br />

• Verbesserungen auf der Ebene der Ber<strong>at</strong>ung der Eltern, der Bewusstseinsbildung und Fortbildung der<br />

Lehrenden<br />

• Inklusive Pädagogik als Teil der zukünftigen Ausbildung für Lehrerinnen und Lehrer<br />

Was also im NAP nicht angedacht wird, ist eine Abschaffung der Sonderschulen, die von Seiten der Selbsthilfeorganis<strong>at</strong>ionen<br />

von Menschen mit Beeinträchtigungen sowie auch vom Monitoringausschuss, der die<br />

Umsetzung der UN-Konvention überwacht, als eine der wesentlichen Voraussetzungen für ein inklusives<br />

Schulsystem angesehen wird.<br />

Auf Personen mit Migr<strong>at</strong>ionshintergrund wird im NAP lediglich an einer Stelle Bezug genommen, nämlich<br />

in dem festgestellt wird, dass „Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch überproportional<br />

stark in den Sonderschulen vertreten“131 (sind) und daher die Diagnoseinstrumente zur Feststellung<br />

des SPF verbessert werden sollten. Der Bogen zur Inklusion auch anderer diskriminierter Personengruppen<br />

wird mit folgendem Abs<strong>at</strong>z geschlagen: „Von Inklusion im Bildungsbereich profitieren aber auch<br />

nicht behinderte Kinder und Jugendliche, da durch inklusive pädagogische Ansätze die Unterrichtsqualität<br />

(im Sinne der Individualisierung und Kompetenzorientierung) generell erhöht werden kann.“132<br />

Als weiterer Meilenstein in der Schaffung eines inklusiven Bildungssystems gilt die „PädagogInnenbildung<br />

NEU“, die im Juni 2013 vom N<strong>at</strong>ionalr<strong>at</strong> beschlossen wurde und sich gerade in den Implementierungs- als<br />

auch noch in der Entwicklungsphase befindet. Die Neuerungen betreffen die Einführung einer Aufnahmeprüfung,<br />

die Verlängerung der Ausbildung für den Pflichtschulbereich und eine Anbindung an Universitäten.<br />

Noch in Entwicklung begriffen sind u.a. die Curricula der Ausbildungsgänge. Diesbezüglich liegen die<br />

„Empfehlungen der ExpertInnengruppe „Inklusive Pädagogik“ vom April 2012 vor, die u.a. zu dem Schluss<br />

kommt, „dass ein inklusives Schulsystem keinen eigenen Ausbildungslehrgang für ein ‚Sonderschullehr-<br />

129 Feyerer 2012<br />

130 Biewer 2006, S. 27; zit. nach Feyerer 2012<br />

131 Bundesministerium für Arbeit 2012, S. 53<br />

132 Bundesministerium für Arbeit 2012, S. 51<br />

Handreichung zum Pflichtschulabschluss<br />

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