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PDF-Datei - Stadt Ahaus

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Haushalt 2013<br />

Produktbereich 01<br />

Produktgruppe 01.06<br />

Innere Verwaltung<br />

Personalmanagement<br />

Erläuterungen zum Teilergebnisplan<br />

(06) Kostenerstattungen:<br />

Erstattungen im Rahmen der Altersteilzeit.<br />

(11) Personalaufwendungen:<br />

Entsprechend Punkt 2.3 der Budgetierungsregelungen werden die Personalaufwendungen für Beschäftigte, die<br />

sich in Altersteilzeit, Mutterschutz/Elternzeit oder in Ausbildung/Praktikum befinden oder über längere Zeit<br />

erkrankt sind, zentral im Budget 01.06 veranschlagt. Insofern können hier die Rechnungsergebnisse von den<br />

geplanten Personalaufwendungen abweichen. Für Beschäftigte in Altersteilzeit werden die<br />

Personalaufwendungen durch die Inanspruchnahme der gebildeten Rückstellungen kompensiert.<br />

(12) Versorgungsaufwendungen:<br />

Hier sind sowohl die Versorgungs- als auch Beihilfeaufwendungen für die Versorgungsempfänger gemäß § 19<br />

Abs. 3 GemHVO zentral veranschlagt. Diese werden von der Versorgungskasse mitgeteilt und können nicht<br />

beeinflusst werden.<br />

Erläuterungen zum Teilfinanzplan B „Investitionsmaßnahmen“<br />

(0.0000.00004) Zahlung in Pensionsfonds der wvk:<br />

Mit Einführung des NKFEG NRW entfällt zwar die Verpflichtung zur Bildung einer Sonderrücklage nach dem<br />

Entlastungsfondsgesetz -EfoG, also zur liquiditätsmäßigen Bereitstellung von Beträgen zur Abdeckung künftiger<br />

Pensionsverpflichtungen. Seitens der Kommunalen Versorgungskasse für Westfalen-Lippe wird jedoch<br />

empfohlen, dem Versorgungsfonds weiterhin Mittel in der bisher gesetzlich vorgesehenen Höhe zuzuführen.<br />

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