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PDF-Datei - Stadt Ahaus

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Haushalt 2013<br />

886.000 €. Für den Ausbau von Wirtschaftswegen und für den Radweg entlang der<br />

Fürstenkämpe sind jeweils 220.000 € eingeplant.<br />

Die Gesamtinvestitionen belaufen sich auf rd. 4,4 Mio. €.<br />

3. Saldo aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit<br />

Das Defizit aus dem Saldo der Investitionstätigkeit unter Berücksichtigung des Saldos aus<br />

laufender Verwaltungstätigkeit beläuft sich bei einer geplanten Kreditaufnahme i.H.v. 4 Mio. € und<br />

einer Darlehenstilgung von 2,37 Mio. € auf rd. 2,94 Mio. €.<br />

Diesem Defizit steht ein voraussichtlicher Liquiditätsbestand von rd. 7 Mio. € aus dem Jahr 2012<br />

unter Berücksichtigung von Ermächtigungsübertragungen gegenüber, so dass im Saldo der<br />

Finanzplan mit einem positiven Liquiditätsbestand i.H.v. rd. 4,06 Mio. € abschließt.<br />

Zur Überbrückung der Finanz- und Wirtschaftskrise waren in den Jahren 2010 bis 2012<br />

Kreditaufnahmen zur Finanzierung von notwendigen Investitionen i.H.v. 13,0 Mio. € vorgesehen,<br />

soweit sich keine anderweitigen Finanzierungsmöglichkeiten ergeben. Hiervon wurden bislang<br />

zinsgünstige Darlehen i.H.v. 5,0 Mio. € aufgenommen. Insbesondere durch die Verschiebung der<br />

Investitionsmaßnahmen für das Kulturzentrum sind die restlichen Kreditaufnahmen von 8 Mio. €<br />

nunmehr 2013 und 2014 mit jeweils 4,0 Mio. € eingeplant worden. Das Mitte 2008 begonnene<br />

Entschuldungskonzept bis zum 31.12.2023 für das bisherige Kreditportfolio wird durch die<br />

Darlehensneuaufnahmen nicht unterbrochen.<br />

E) Ausblick<br />

Die Finanzplanung bis 2016 wird bestimmt durch bedeutende Investitionsmaßnahmen und deren<br />

Auswirkungen auf die nächsten Haushaltsjahre. Die Verwirklichung des Kulturzentrums, die<br />

Erweiterung des Rathauses und der Bau des Feuerwehrgerätehauses in Wessum sind hier zu nennen.<br />

Hinsichtlich der Entwicklung der künftigen Ertragssituation hat die <strong>Stadt</strong> sich an den Orientierungsdaten<br />

des Landes ausgerichtet. Abzuwarten bleibt, inwieweit es durch die erwartete Entscheidung des<br />

Verfassungsgerichtshofes NRW noch zu einer Korrektur des GFG kommt und welche Auswirkungen<br />

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