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PDF-Datei - Stadt Ahaus

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Haushalt 2013<br />

Erläuterungen zum Gesamtergebnishaushalt:<br />

Pos. 15:<br />

Hier sind die Ausschüttungen (Zuschüsse) veranschlagt. Die Höhe dieser Transferaufwendungen<br />

richtet sich nach dem Bestand der Deckungsrücklage zum 31.12.2012 in Höhe von rd. 140.000<br />

Euro.<br />

Der Ansatz 2013 resultiert aus den Erträgen für das Jahr 2012 in Höhe von rd. 70.000 Euro<br />

sowie den noch zur Verfügung stehenden Erträgen aus 2011 von ebenfalls rd. 70.000 Euro.<br />

Über die Verwendung entscheidet der Stiftungsvorstand nach den Bestimmungen der<br />

Stiftungssatzung.<br />

Pos. 19:<br />

Hier werden die Erträge aus dem Stiftungskapital entsprechend ihrer wirtschaftlichen Zurechnung<br />

(§ 11 Abs. 2 GemHVO) veranschlagt.<br />

Pos. 22 / 26:<br />

Das ausgewiesene Defizit im Ergebnisplan kann durch Inanspruchnahme aus der<br />

Deckungsrücklage ausgeglichen werden.<br />

Erläuterungen zum Gesamtfinanzhaushalt:<br />

Pos. 8:<br />

Inhaltlich entspricht diese Position der Position 19 des Ergebnisplanes. Veranschlagt werden hier<br />

jedoch die Einzahlungen. Diese sind entsprechend § 11 Abs. 3 GemHVO nach dem<br />

"Kassenwirksamkeitsprinzip" zu veranschlagen. Da nicht alle Erträge im Planungsjahr auch<br />

kassenwirksam zufließen, besteht hier eine Differenz zwischen Ergebnis- und Finanzplan. Des<br />

Weiteren werden die Erträge aus der Anlage in einen „Stiftungsfonds“ nicht ausgezahlt, sondern<br />

ertragswirksam in den „Stiftungsfonds“ wieder angelegt.<br />

Pos. 14:<br />

(siehe Erläuterung zu Pos. 15 des Ergebnisplanes)<br />

Pos. 32 / 36 / 37:<br />

Der Bestand in den Folgejahren verringert sich planmäßig, da Erträge (Ausschüttungen) aus der<br />

Anlage in einen „Stiftungsfonds“ in diesen wieder ertragswirksam angelegt werden. Diese Anlage<br />

gehört nicht zum Bereich der liquiden Mittel.<br />

Sie wird in der Bilanz bei Pos. 1.3.4 „Wertpapiere des Anlagevermögens“ nachgewiesen.<br />

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