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PDF-Datei - Stadt Ahaus

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Haushalt 2013<br />

Produktbereich 06<br />

Produktgruppe 06.01<br />

Kinder-, Jugend- und Familienhilfe<br />

Förderung von Kindern in<br />

Tageseinrichtungen<br />

Erläuterungen zum Teilergebnisplan<br />

(02) Zuwendungen und allgemeine Umlagen:<br />

Höhere Zuweisungen für zusätzliche U-3 Betreuung sowie einmalige Zuweisung nach dem<br />

„Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe“ in Höhe von rd. 406 TEUR. Da der Zahlungseingang dieser<br />

einmaligen Zuweisung für Aufwendungen in 2013 bereits im Haushaltsjahr 2012 erfolgt, hat dies nur<br />

Auswirkungen im Ergebnisplan.<br />

(03) Sonstige Transfererträge:<br />

Aufgrund steigender Kinderzahl in der Übermittagsbetreuung Anstieg bei den Elternbeiträgen.<br />

(04) Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte:<br />

Geringerer Ansatz bei den Elternbeiträgen im Vergleich zum Ergebnis 2011 aufgrund der gesetzlichen<br />

Beitragsbefreiung im letzten Kindergartenjahr.<br />

(15) Transferaufwendungen:<br />

Anstieg der Zuschüsse an Träger von Kindertageseinrichtungen insbesondere aufgrund der Einrichtung von<br />

zusätzlichen Gruppen/U-3 Gruppen, normaler Kostensteigerung um 1,5 % sowie Steigerung bei den<br />

Aufwendungen für Tagespflege.<br />

Erläuterungen zum Teilfinanzplan B „Investitionsmaßnahmen“<br />

(0.0000.00021) Investitionsförderung in Tageseinrichtungen (U 3-Bereich)<br />

Veranschlagung der „Bedarfsplanung – Tageseinrichtungen für Kinder 2009 – 2013“ gemäß Beschluss des<br />

Jugendhilfeausschusses vom 28.01.2009 sowie Ratsbeschluss vom 26.02.2009.<br />

(2.0000.00013) Kindergarten in Alstätte<br />

Veranschlagung der Einrichtungskosten für den geplanten städtischen Kindergarten im Rahmen der U3-<br />

Betreuung. Siehe hierzu auch Einplanung der Baumaßnahme in der Produktgruppe 01.10.<br />

Investitionsmaßnahmen unterhalb der festgesetzten Wertgrenze:<br />

Veranschlagung von Auszahlungen für Betriebs- und Geschäftsausschattung über 410 Euro sowie von<br />

geringwertigen Wirtschaftsgütern (60 - 410 Euro) für die städtischen Kindergärten.<br />

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