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PDF-Datei - Stadt Ahaus

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Haushalt 2013<br />

Produktbereich 13<br />

Produktgruppe 13.02<br />

Natur- und Landschaftspflege<br />

Friedhöfe und Bestattungswesen<br />

Erläuterungen zum Teilergebnisplan<br />

(02) Zuwendungen und allgemeine Umlagen:<br />

Insbesondere Landeszuwendung für Kriegsgräber sowie Denkmalschutzmittel für Restaurierungsarbeiten am<br />

alten Friedhof in Wessum (siehe auch Erläuterungen zu Pos. 13).<br />

(04) Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte:<br />

Gebühren für den Erwerb von Grabstellen sind nach § 11 Abs. 2 GemHVO nicht in dem Haushaltsjahr des<br />

Zeitpunktes des Zahlungszuflusses zu veranschlagen, sondern auf den Zeitraum ihrer wirtschaftlichen<br />

Verursachung aufzuteilen. Die auf die Folgejahre entfallenden Anteile dieser Gebühr werden als "Passive<br />

Rechnungsabgrenzungen" in die jeweilige Bilanz eingestellt und in den Folgejahren entsprechend aufgelöst.<br />

Daher weichen die Werte des Ergebnis- und des Finanzplanes voneinander ab.<br />

(13) Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen:<br />

Neben den laufenden Aufwendungen für die Unterhaltung der städtischen Friedhöfe sind hier auch Mittel für die<br />

Restaurierung des Friedhofskreuzes auf dem alten Friedhof Wessum sowie der dortigen Grabplatten der<br />

Kriegsgräber veranschlagt.<br />

(16) Sonstige ordentliche Aufwendungen:<br />

Hier sind u.a. die Aufwendungen für die Durchführung von Bestattungen enthalten. Die Mehraufwendungen<br />

ergeben sich aufgrund der Beauftragung eines externen Büros für die Friedhofsentwicklungsplanung (FEP) und<br />

Friedhofsvermessung der städtischen Friedhöfe sowie für die geographische Anbindung der Friedhofssoftware.<br />

Erläuterungen zum Teilfinanzplan B „Investitionsmaßnahmen“<br />

Investitionsmaßnahmen unterhalb der festgesetzten Wertgrenze:<br />

Erneuerung/Erweiterung der Zufahrt zur Leichenhalle im Hinblick auf den Containerstandort = 6.000 Euro,<br />

Veranschlagung von Auszahlungen für Betriebs- und Geschäftsausstattung über 410 Euro sowie von<br />

geringwertigen Wirtschaftsgütern (60 - 410 Euro) = 4.000 Euro.<br />

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