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PDF-Datei - Stadt Ahaus

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Haushalt 2013<br />

Produktbereich 03<br />

Produktgruppe 03.01<br />

Schulträgeraufgaben<br />

Bereitstellung schulischer Einrichtungen<br />

und Leistungen<br />

Erläuterungen zum Teilergebnisplan<br />

(02) Zuwendungen und allgemeine Umlagen:<br />

U.a. höhere Zuwendungen des Landes NRW für die Offene Ganztagsschule sowie höhere Erträge aus der<br />

Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen.<br />

(06) Kostenerstattungen und Kostenumlagen:<br />

Ertragsreduzierung ab 2012 aufgrund des Wegfalls eines Fahrtkostenerstattungsfalls für Familienheimfahrten.<br />

(13) Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen:<br />

Insbesondere Steigerung bei den Schülerfahrtkosten aufgrund einer Tariferhöhung um 3 %.<br />

(15) Transferaufwendungen:<br />

Veränderung insbesondere aufgrund höherer Zuschüsse im Bereich der Offenen Ganztagsschule (rd. 40 TEUR)<br />

sowie geringerer Schulverbandsumlage an den Gesamtschulverband für die Förderschule – Förderschwerpunkt<br />

Lernen- für die Gemeinden <strong>Ahaus</strong>, Heek, Legden und Schöppingen (20 TEUR).<br />

(16) Sonstige ordentliche Aufwendungen:<br />

Höhere Aufwendungen insbesondere aufgrund höherer Geschäftsaufwendungen sowie höherer Aufwendungen<br />

für die Schülerunfall- und Schülersachversicherung (Tarifsteigerung um 7 %)<br />

Erläuterungen zum Teilfinanzplan B „Investitionsmaßnahmen“<br />

(0.0000.00013) EDV-Ausstattung in Schulen<br />

Jährlich wiederkehrender Standardbetrag für EDV-Ausstattung in städtischen Schulen = 100.000 Euro.<br />

(0.0000.00024) BBS/BOZ-Angelegenheiten<br />

Zuschuss an die BBS für Ergänzungsinvestitionen für Maschinen und Ausstattung i.H.v. 15 % von 120.000 Euro.<br />

Der Kreis Borken stellt 85 % = 102.000 Euro zur Verfügung.<br />

(0.0000.00045) Gesamtschule im Schulzentrum Vestert<br />

Anschaffung von verschiedenen Einrichtungsgegenständen für die neue Gesamtschule im Schulzentrum<br />

Vestert.<br />

Investitionsmaßnahmen unterhalb der festgesetzten Wertgrenze:<br />

Hier sind insbesondere die Lehr- und Lernmittel für alle Schulen veranschlagt, und zwar als Auszahlungen für<br />

Betriebs- und Geschäftsausstattung über 410 Euro = 67.000 Euro sowie von geringwertigen Wirtschaftsgütern<br />

(60 – 410 Euro) = 21.000 Euro).<br />

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