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PDF-Datei - Stadt Ahaus

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Haushalt 2013<br />

H a u s h a l t<br />

2 0 1 3<br />

V o r b e r i c h t<br />

A) Allgemeine Erläuterungen<br />

Gemäß § 7 GemHVO soll der Vorbericht einen Überblick über die Eckpunkte des Haushaltsplanes<br />

geben. Die Entwicklung und die aktuelle Lage der Gemeinde sind anhand der im Haushaltsplan<br />

enthaltenen Informationen und der Ergebnis- und Finanzdaten darzustellen. Die wesentlichen<br />

Zielsetzungen der Planung für das Haushaltsjahr und die folgenden drei Jahre sowie die<br />

Rahmenbedingungen der Planung sind zu erläutern. Der Vorbericht enthält diese geforderten Angaben<br />

in konzentrierter Form. Hierbei wird von der Möglichkeit einer tabellarischen oder grafischen<br />

Darstellung weitgehend Gebrauch gemacht.<br />

Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Ahaus</strong> hat für das Haushaltsjahr 2007 erstmals eine Haushaltssatzung mit<br />

Haushaltsplan beschlossen, die nicht mehr nach den Regeln der Kameralistik sondern nach dem<br />

Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) aufgestellt wurde. Ein<br />

Prozess der Neuorientierung und Zielfindung, der durch die vom Rat am 15.05.2008 festgestellte<br />

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 erstmalig einen vollständigen Überblick über das Vermögen und die<br />

Schulden für die <strong>Stadt</strong> erlangt. Durch das NKF wird das Wirtschaften in den Kommunen auch<br />

transparenter. Die Kommunen sind dem Rat sowie den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber dafür<br />

verantwortlich, wie sie die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel einsetzen. Dadurch werden nicht<br />

nur verwaltungsintern, sondern auch für den Rat Steuerungspotenziale eröffnet, die den Kommunen<br />

eine effizientere Wahrnehmung ihrer Aufgaben ermöglichen. Die Reform des kommunalen<br />

Haushaltsrechts bringt das Erfordernis einer Vereinbarung messbarer Ziele und Kennzahlen sowie die<br />

Einführung des Produkthaushalts und einer Kosten- und Leistungsrechnung mit sich; diese soll helfen,<br />

bessere Grundlagen für die konkreten Entscheidungen vor Ort zu erhalten.<br />

Rechnungslegung im NKF<br />

Der Haushalt ist das zentrale Steuerungsinstrument der kommunalen Verwaltung. Das<br />

Rechnungswesen insgesamt beinhaltet die drei wesentlichen Komponenten:<br />

<br />

<br />

<br />

den Ergebnisplan<br />

den Finanzplan<br />

die Bilanz<br />

1. Ergebnisplan<br />

Das neue Haushaltsrecht stellt das Ressourcenverbrauchskonzept in den Mittelpunkt der Planung und<br />

der Bewirtschaftung. Im Ergebnisplan erfolgt die Darstellung des vollständigen<br />

Ressourcenaufkommens und –verbrauchs. Er ist daher wichtigster Bestandteil des neuen<br />

Haushaltsrechts. Der Ergebnisplan beinhaltet alle Aufwendungen und Erträge einer Planungsperiode<br />

und gibt einen Gesamtüberblick über die voraussichtliche finanzwirtschaftliche Entwicklung der <strong>Stadt</strong>.<br />

Das ausgewiesene Ergebnis zeigt auf, ob sich das Eigenkapital erhöht oder vermindert. Anhand der<br />

Entwicklung des Eigenkapitals kann dabei festgestellt werden, ob die <strong>Stadt</strong> nachhaltig wirtschaftet oder<br />

ob sie von der Substanz lebt. Bei einer Reduzierung des Eigenkapitals wird Vermögen verzehrt.<br />

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