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PDF-Datei - Stadt Ahaus

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Haushalt 2013<br />

Bei den Schlüsselzuweisungen setzt sich das mit dem GFG 2011 begonnene Drama der<br />

Benachteiligung des ländlichen Raumes fort. Einige Zahlen mögen das vor Augen führen. Die<br />

NRW-Kommunen erhalten im Jahr 2013 rd. 8,7 Milliarden € Zuweisungen vom Land. „Das ist<br />

ein neuer Rekord bei den Zuweisungen des Landes an die Kommunen. Wir helfen ihnen nach<br />

Kräften bei der Sanierung ihrer Haushalte“, so Kommunalminister Jäger bei der Vorstellung des<br />

GFG 2013.<br />

Wie Eingangs bereits erwähnt, erhält die <strong>Stadt</strong> <strong>Ahaus</strong> keinen Cent mehr an<br />

Schlüsselzuweisungen. Nach dem GFG 2011 hätte <strong>Ahaus</strong> ohne Grunddatenanpassung einen<br />

Anspruch auf 5,9 Mio. € gehabt, ausgezahlt wurden rd. 2,9 Mio. €. Nach dem GFG 2012 wurden<br />

291.000 € plus einer Abmilderungshilfe i.H.v. 1,44 Mio. € zugewiesen und nach dem GFG 2013<br />

ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Ahaus</strong> auf sich allein gestellt. Die um 1,6 Mio. € gestiegene Steuerkraft rechtfertigt<br />

keinen vollständigen Wegfall der Zuweisungen, ursächlich sind nach wie vor die im GFG seit 3<br />

Jahren vorgenommenen Veränderungen. Größte Kritik begegnet aus Sicht des ländlichen<br />

Raumes weiterhin der Soziallastenansatzberechnung. Im GFG 2013 sind die gleiche<br />

Datenbasis, die gleiche Gewichtung der Indikatoren der Bedarfsansätze, die gleichen fiktiven<br />

Hebesätze und die gleiche Systematik wie im GFG 2012 verwendet worden.<br />

Anhängig ist weiterhin die Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof in NRW.<br />

Das Land will über das Ministerium bis Ende Februar 2013 eine Stellungnahme abgeben. Wann<br />

mit einer Terminierung zu rechnen ist, kann noch nicht gesagt werden.<br />

Davon losgelöst wird derzeit ein neuerliches Gutachten zu einigen Fragen der<br />

Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs erarbeitet. Das Gutachten, welches vor<br />

allem die Wiedereinführung gestaffelter fiktiver Hebesätze und die Berechnung und Gewichtung<br />

des Soziallastenansatzes zum Gegenstand hat, wird voraussichtlich im ersten Quartal 2013<br />

vorliegen und sich mit seinen Ergebnissen frühestens auf das GFG 2014 auswirken können.<br />

3. Öffentlich- rechtliche Leistungsentgelte<br />

20<br />

Aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten fließen dem Haushalt rd. 590.000 € gegenüber<br />

dem Vorjahr mehr zu. Die Gesamtsumme der sich im Wesentlichen aus Abfallgebühren,<br />

Abwassergebühren, Friedhofsgebühren und Kindergartenbeiträgen zusammensetzenden<br />

Beträge beläuft sich auf rd. 14,76 Mio. €. Insbesondere Erträge aus der Auflösung von

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