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plus Magazin Endlich schöne Haare (Vorschau)

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Einkaufen & Sparen<br />

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Die Regeln beim Umtausch<br />

Die Ware hat Mängel ...<br />

... und zwar bereits beim Kauf<br />

Das ist der Fall, wenn der Mangel bereits beim<br />

Kauf offensichtlich war (z. B. ein Fleck).<br />

Das ist aber auch der Fall, wenn man dies erst<br />

später feststellt (der Mixer funktioniert nicht).<br />

Die Ware geht kaputt<br />

... und zwar einige Zeit nach dem Kauf<br />

Dann ist die Sache juristisch heikel. Eine Garantie,<br />

also die Zusicherung, dass ein Gerät oder eine Sache<br />

eine bestimmte Zeit funktioniert, ist nämlich eine<br />

freiwillige Leistung des Herstellers bzw. Händlers.<br />

Gesetzliche Pflicht des Händlers<br />

Gewährleistung<br />

Der Händler garantiert nämlich mit dem Kaufvertrag,<br />

dass die Ware ohne Mängel ist, also entsprechend<br />

dem Zweck gebraucht werden kann.<br />

Ist dies nicht der Fall, darf der Händler (!) wählen:<br />

Reparatur oder Umtausch gegen neue Ware.<br />

Kunden müssen z. B. Reparatur akzeptieren.<br />

Erst wenn Reparatur misslingt, kann man vom<br />

Vertrag zurücktreten und erhält Geld zurück.<br />

Freiwillige<br />

Leistung des<br />

Händlers oder des<br />

Herstellers<br />

Garantie<br />

Sichern Hersteller oder Händler dies zu,<br />

dann wird während dieser Zeit meist kostenlos<br />

repariert, nicht aber umgetauscht.<br />

Entscheidend: Hat ein Gerät<br />

oder eine Ware einige Zeit den<br />

Zweck erfüllt, gilt meist nur<br />

noch die freiwillige Garantie.<br />

Frist<br />

Die Frist zur<br />

Gewährleistung bei neuer<br />

Ware: 2 Jahre<br />

Gekauft<br />

im Internet<br />

Grundsätzlich gilt beim Kauf<br />

per Katalog oder Internet ein<br />

eigenes Recht, nämlich das<br />

Fernabsatzgesetz, mit eigenen<br />

Regeln zum Umtausch.<br />

Wer etwas per Katalog<br />

oder Internet bestellt, hat zuerst<br />

eine 14-tägiges Widerrufsrecht,<br />

das heißt, man kann den<br />

Kaufvertrag widerrufen.<br />

Anders als im Geschäft<br />

kommt der Kaufvertrag<br />

durch den Widerruf gar nicht<br />

zustande. Im Geschäft gibt<br />

es dieses Recht nicht.<br />

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92 10 / 2011

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