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Einkaufen & Sparen<br />
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Die Regeln beim Umtausch<br />
Die Ware hat Mängel ...<br />
... und zwar bereits beim Kauf<br />
Das ist der Fall, wenn der Mangel bereits beim<br />
Kauf offensichtlich war (z. B. ein Fleck).<br />
Das ist aber auch der Fall, wenn man dies erst<br />
später feststellt (der Mixer funktioniert nicht).<br />
Die Ware geht kaputt<br />
... und zwar einige Zeit nach dem Kauf<br />
Dann ist die Sache juristisch heikel. Eine Garantie,<br />
also die Zusicherung, dass ein Gerät oder eine Sache<br />
eine bestimmte Zeit funktioniert, ist nämlich eine<br />
freiwillige Leistung des Herstellers bzw. Händlers.<br />
Gesetzliche Pflicht des Händlers<br />
Gewährleistung<br />
Der Händler garantiert nämlich mit dem Kaufvertrag,<br />
dass die Ware ohne Mängel ist, also entsprechend<br />
dem Zweck gebraucht werden kann.<br />
Ist dies nicht der Fall, darf der Händler (!) wählen:<br />
Reparatur oder Umtausch gegen neue Ware.<br />
Kunden müssen z. B. Reparatur akzeptieren.<br />
Erst wenn Reparatur misslingt, kann man vom<br />
Vertrag zurücktreten und erhält Geld zurück.<br />
Freiwillige<br />
Leistung des<br />
Händlers oder des<br />
Herstellers<br />
Garantie<br />
Sichern Hersteller oder Händler dies zu,<br />
dann wird während dieser Zeit meist kostenlos<br />
repariert, nicht aber umgetauscht.<br />
Entscheidend: Hat ein Gerät<br />
oder eine Ware einige Zeit den<br />
Zweck erfüllt, gilt meist nur<br />
noch die freiwillige Garantie.<br />
Frist<br />
Die Frist zur<br />
Gewährleistung bei neuer<br />
Ware: 2 Jahre<br />
Gekauft<br />
im Internet<br />
Grundsätzlich gilt beim Kauf<br />
per Katalog oder Internet ein<br />
eigenes Recht, nämlich das<br />
Fernabsatzgesetz, mit eigenen<br />
Regeln zum Umtausch.<br />
Wer etwas per Katalog<br />
oder Internet bestellt, hat zuerst<br />
eine 14-tägiges Widerrufsrecht,<br />
das heißt, man kann den<br />
Kaufvertrag widerrufen.<br />
Anders als im Geschäft<br />
kommt der Kaufvertrag<br />
durch den Widerruf gar nicht<br />
zustande. Im Geschäft gibt<br />
es dieses Recht nicht.<br />
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92 10 / 2011