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3.2. Aktueller Stand der Normung<br />
Die Norm schreibt weiterhin vor, dass Erder vom Typ B um Erder vom Typ A<br />
ergänzt werden müssen, wenn die geforderte Mindestlänge mit Typ-B-Erdern alleine<br />
nicht erreicht wird.<br />
Erdungswiderstände für Blitzschutzerder werden nach DIN EN 62305-3 als stationäre<br />
Widerstände mit Niederfrequenz gemessen, wobei sich die Frequenz zur Vermeidung<br />
von Interferenzen von der 50-Hz-Netzfrequenz und deren Oberwellen unterscheiden<br />
muss. Für diese Messung wird ein Höchst-Erdungswiderstand nicht gefordert <br />
es wird jedoch empfohlen, dass der Erdungswiderstand 10 Ω nicht überschreitet. Umgekehrt<br />
darf die geforderte Mindesterderlänge aber unterschritten werden, sofern ein<br />
Erdungswiderstand von 10 Ω nicht überschritten wird (DIN EN 62305-3, Abschnitt<br />
5.4.2.1). Die Norm empehlt weiterhin, unter anderem nach Fertigstellung der Blitzschutzanlage,<br />
den Erdungswiderstand zu messen (DIN EN 62305-3, Abschnitte 7 und<br />
E.7).<br />
Zum Thema Schutzmaÿnahmen gegen Schrittspannungen führt DIN EN 62305-3<br />
aus (Abschnitt 8.2):<br />
Unter bestimmten Bedingungen kann die Nähe zu den Ableitungen lebensgefährlich<br />
sein, selbst wenn das LPS nach den vorstehenden Anforderungen<br />
ausgelegt und errichtet wurde.<br />
Die Gefahr wird auf ein annehmbares Maÿ verringert, wenn eine der<br />
folgenden Bedingungen erfüllt wird:<br />
a. Unter bestimmungsgemäÿen Betriebsbedingungen benden sich keine<br />
Personen in einem Umkreis von 3 m von den Ableitungen.<br />
b. Ein System von mindestens 10 Ableitungen, die 5.3.5 6 entsprechen,<br />
ist vorhanden. 7<br />
c. Der Übergangswiderstand der oberächlichen Bodenschicht ist innerhalb<br />
von 3 m um die Ableitungen nicht kleiner als 100 kΩ.<br />
ANMERKUNG<br />
Eine Schicht Isoliersto, z. B. Asphalt mit einer Dicke von 5 cm (oder<br />
eine Schicht Kies mit einer Dicke von 15 cm), reduziert im Allgemeinen die Gefahr auf<br />
ein annehmbares Maÿ.<br />
Wenn keine dieser Bedingungen erfüllt ist, müssen folgende Schutzmaÿnahmen<br />
zur Vermeidung von Verletzung von Personen infolge von Schrittspannungen<br />
ergrien werden:<br />
6<br />
Abschnitt 5.3.5 der Norm deniert sogenannte natürliche Ableitungen, also Teile der zu schützenden<br />
Einrichtung, die nicht speziell für das LPS geplant, aber dennoch dafür genutzt werden<br />
beispielsweise Stahlträger eines Gebäudes<br />
7<br />
Im nationalen Vorwort zur Norm werden Vorbehalte gegen diesen Punkt geäuÿert und es wird<br />
empfohlen, diese Maÿnahme nicht anzuwenden.<br />
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