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5.5. Herleitung eines Schrittspannungs-Grenzwertes<br />

dabei ein Herzstillstand ein geringeres Risiko dar, da sich das Herz in der Regel innerhalb<br />

kurzer Zeit selbstständig davon erholt. Das gröÿere Risiko bildet in diesem<br />

Zusammenhang somit das Herzkammerimmern. Entsprechend muss ein Spannungs-<br />

Grenzwert so bemessen sein, dass das Auftreten von Herzkammerimmern bei betroenen<br />

Personen vermieden wird. Da sich diese Arbeit auf die Untersuchung von<br />

Schrittspannungen konzentriert, soll dementsprechend nur ein Grenzwert für Schrittspannungen<br />

gesucht werden Grenzwerte beispielsweise für Berührspannungen würden<br />

davon deutlich abweichen. Schlieÿlich soll der Grenzwert primär für einen Erstblitz<br />

bestimmt werden, da hier nach Tabelle 3.1 die höchsten Stromamplituden auftreten.<br />

Demnach wird im Folgenden stets von einem Impuls der Form 10/350 µs (vgl.<br />

ebenfalls Tabelle 3.1) ausgegangen.<br />

Zur Absicherung und Kontrolle wird der Grenzwert in den folgenden Kapiteln auf<br />

verschiedene Arten hergeleitet.<br />

5.5.1. Bestimmung nach IEC 60479<br />

Zur Vereinfachung soll der 10/350-µs-Impuls für diese Bestimmungsmethode durch<br />

eine Kondensatorentladung angenähert werden. Gemäÿ IEC/TS 60479-2 ist für die<br />

Gesamtimpulsdauer t i einer solchen Entladung die dreifache Zeitkonstante τ anzusetzen:<br />

t i = 3 · τ (5.6)<br />

Nach DIN EN 62305-1 ist dabei für τ ein Wert von 485 µs anzunehmen. Somit<br />

ergibt sich t i = 3 · 485 µs ≈ 1,5 ms. Auf Grund dieser Zeitdauer kann aus Figure 20<br />

in IEC/TS 60479-2 (hier in Abbildung 3.3 wiedergegeben) ein entsprechender Körperstromwert<br />

abgelesen werden. Da ein Auftreten von Herzkammerimmern sicher<br />

vermieden werden soll, ist in Abbildung 3.3 die grüne Kurve C1 zu verwenden.<br />

Dementsprechend ergibt sich für t i = 1,5 ms ein maximaler Körperstrom von 1 A (effektiv)<br />

als zulässig. Bei einer Kondensatorentladung darf nach IEC/TS 60479-2 für<br />

den Spitzenstrom I p angenommen werden<br />

I p = √ 6 · I rms (5.7)<br />

wobei I rms der Eektivwert des Stromes ist. Somit ergibt sich ein zulässiger Stromspitzenwert<br />

von I p = √ 6 · 1 A ≈ 2,45 A. Da dieser Wert für eine Durchströmung von<br />

der linken Hand zu beiden Füÿen gilt, muss er noch mit dem Herzstromfaktor für<br />

den Strompfad FuÿFuÿ umgerechnet werden (vgl. Tabelle 5.1):<br />

I = I ref<br />

k H<br />

= 2,45 A<br />

0,04<br />

≈ 60 A (5.8)<br />

Mit der Umrechnung des Stromes mittels des in Kapitel 5.3 festgelegten Körperwiderstandes<br />

von 1 kΩ ergibt sich somit eine maximal zulässige Schrittspannung von<br />

60 kV.<br />

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