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schaften. In der Folge wurde diese Entwicklung<br />

weiter fortgeführt.<br />

Die Verordnung über die „Einteilung des Königreichs<br />

Bayern betreffend“ von 1837 gab den<br />

Bezirken (damals als Kreise bezeichnet) die noch<br />

heute gültigen Namen: Oberbayern, Niederbayern,<br />

Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken,<br />

Unterfranken und Schwaben. Lediglich der achte<br />

„Kreis“, die linksrheinische Pfalz wurde 1946 von<br />

Bayern getrennt und mit dem Rheinland zum Bundesland<br />

Rheinland-Pfalz vereinigt.<br />

Nach dem Verlust der Selbstverwaltung unter<br />

der nationalsozialistischen Herrschaft erhielten<br />

die Bezirke durch die Bayerische Verfassung<br />

von 1946 ihre Stellung als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften<br />

zurück und 1953 ihre<br />

rechtliche Eigenständigkeit durch die Bayerische<br />

Bezirksordnung. Ziel der Verfassungsgeber von<br />

1946 war es, so viel wie möglich vom Geist der<br />

Demokratie auf allen kommunalen Ebenen zu verwirklichen.<br />

In diesem Sinne sind die bayerischen<br />

Bezirke Ausdruck des föderativen Aufbaus und<br />

der Demokratisierung Bayerns.<br />

Statt einer unübersichtlichen Vielzahl einzelner<br />

örtlicher Leistungsträger gibt es für den hilfesuchenden<br />

Bürger in Bayern mit seinem Bezirk<br />

für die wichtigsten Hilfearten einen kompetenten<br />

Ansprechpartner. Als einheitliche Kostenträger<br />

für verschiedene Hilfearten gewährleisten die<br />

Bezirke maßgeschneiderte Hilfen im Einzelfall<br />

ohne komplizierte Verrechnungen. Dies schafft<br />

Transparenz und Bürgernähe. Gleichzeitig sorgt<br />

die durch die von Landkreisen und kreisfreien<br />

Städten zu erbringende Bezirksumlage für eine<br />

Verteilung der Lasten, die durch kostenintensive<br />

Hilfen vor allem in Einrichtungen entstehen und<br />

finanzschwächere Kommunen als Einrichtungsstandorte<br />

überfordern würden. Die hohe Betreuungsqualität<br />

in Bayern ist auch das Ergebnis<br />

überregionaler Sozialplanung der Bezirke.<br />

Die Ausgleichsfunktion kommt auch im Kulturbereich<br />

zum Tragen: Überregional bedeutsame<br />

Einrichtungen werden in der Regel mit Finanzmitteln<br />

der Sitzkommune finanziert, sprechen<br />

aber ein Publikum aus einem größeren Umkreis<br />

an. Erst Zuschüsse des Bezirks ermöglichen einen<br />

regionalen Ausgleich, der finanzielle Lasten und<br />

kulturellen Nutzen in eine Balance bringt.<br />

Ausgleichs- und Bündelungsfunktion<br />

der Bezirke<br />

Ob in der Stadt oder auf dem Land: Alle hilfesuchenden<br />

Menschen sollen die erforderlichen<br />

Leistungen der Sozialhilfe schnell und möglichst<br />

passgenau erhalten. Bei der flächendeckenden<br />

Versorgung einer Region mit bedarfsgerechten<br />

Einrichtungen und Diensten müssen dazu neben<br />

örtlichen Belangen in erheblichem Umfang auch<br />

überregionale Gesichtspunkte einbezogen werden.<br />

Bayerischer Bezirketag 15

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