Download - Bildungswerk Irsee
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schaften. In der Folge wurde diese Entwicklung<br />
weiter fortgeführt.<br />
Die Verordnung über die „Einteilung des Königreichs<br />
Bayern betreffend“ von 1837 gab den<br />
Bezirken (damals als Kreise bezeichnet) die noch<br />
heute gültigen Namen: Oberbayern, Niederbayern,<br />
Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken,<br />
Unterfranken und Schwaben. Lediglich der achte<br />
„Kreis“, die linksrheinische Pfalz wurde 1946 von<br />
Bayern getrennt und mit dem Rheinland zum Bundesland<br />
Rheinland-Pfalz vereinigt.<br />
Nach dem Verlust der Selbstverwaltung unter<br />
der nationalsozialistischen Herrschaft erhielten<br />
die Bezirke durch die Bayerische Verfassung<br />
von 1946 ihre Stellung als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften<br />
zurück und 1953 ihre<br />
rechtliche Eigenständigkeit durch die Bayerische<br />
Bezirksordnung. Ziel der Verfassungsgeber von<br />
1946 war es, so viel wie möglich vom Geist der<br />
Demokratie auf allen kommunalen Ebenen zu verwirklichen.<br />
In diesem Sinne sind die bayerischen<br />
Bezirke Ausdruck des föderativen Aufbaus und<br />
der Demokratisierung Bayerns.<br />
Statt einer unübersichtlichen Vielzahl einzelner<br />
örtlicher Leistungsträger gibt es für den hilfesuchenden<br />
Bürger in Bayern mit seinem Bezirk<br />
für die wichtigsten Hilfearten einen kompetenten<br />
Ansprechpartner. Als einheitliche Kostenträger<br />
für verschiedene Hilfearten gewährleisten die<br />
Bezirke maßgeschneiderte Hilfen im Einzelfall<br />
ohne komplizierte Verrechnungen. Dies schafft<br />
Transparenz und Bürgernähe. Gleichzeitig sorgt<br />
die durch die von Landkreisen und kreisfreien<br />
Städten zu erbringende Bezirksumlage für eine<br />
Verteilung der Lasten, die durch kostenintensive<br />
Hilfen vor allem in Einrichtungen entstehen und<br />
finanzschwächere Kommunen als Einrichtungsstandorte<br />
überfordern würden. Die hohe Betreuungsqualität<br />
in Bayern ist auch das Ergebnis<br />
überregionaler Sozialplanung der Bezirke.<br />
Die Ausgleichsfunktion kommt auch im Kulturbereich<br />
zum Tragen: Überregional bedeutsame<br />
Einrichtungen werden in der Regel mit Finanzmitteln<br />
der Sitzkommune finanziert, sprechen<br />
aber ein Publikum aus einem größeren Umkreis<br />
an. Erst Zuschüsse des Bezirks ermöglichen einen<br />
regionalen Ausgleich, der finanzielle Lasten und<br />
kulturellen Nutzen in eine Balance bringt.<br />
Ausgleichs- und Bündelungsfunktion<br />
der Bezirke<br />
Ob in der Stadt oder auf dem Land: Alle hilfesuchenden<br />
Menschen sollen die erforderlichen<br />
Leistungen der Sozialhilfe schnell und möglichst<br />
passgenau erhalten. Bei der flächendeckenden<br />
Versorgung einer Region mit bedarfsgerechten<br />
Einrichtungen und Diensten müssen dazu neben<br />
örtlichen Belangen in erheblichem Umfang auch<br />
überregionale Gesichtspunkte einbezogen werden.<br />
Bayerischer Bezirketag 15