27.04.2014 Aufrufe

KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark

KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark

KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />

3. Verkürzung von Fristen<br />

Bei offenen Verfahren (unterhalb der Schwellenwerte) beträgt die Angebotsfrist<br />

mindestens vier Wochen, wobei eine Verkürzung dieser Frist nur in besonders<br />

begründeten Fällen zulässig ist.<br />

In einem Fall wurde diese Frist ohne Angabe von Gründen unterschritten.<br />

Bei Verfahren oberhalb der Schwellenwerte besteht die Möglichkeit, bei<br />

Dringlichkeit beschleunigte Verfahren durchzuführen (§ 69 StVergG 1998).<br />

Bei einem Dienstleistungsauftrag wurde von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht,<br />

wobei Gründe für die Dringlichkeit den Vergabeunterlagen nicht entnommen<br />

werden konnten.<br />

Stellungnahme des Herrn Landesrates Mag. Wolfgang Erlitz:<br />

Hinsichtlich des Mangels, dass bei der Vergabe der Textilversorgung mit OP-<br />

Wäsche im LKH Rottenmann ein beschleunigtes Verfahren bei Dringlichkeit<br />

durchgeführt worden ist, wobei die Gründe für die Dringlichkeit nicht explizit angeführt<br />

worden sind, ist festzuhalten, dass zum Zeitpunkt der Ausschreibung die<br />

Versorgung der Abteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe des LKH Rottenmann<br />

nicht gesichert war. Aus diesen Gründen wurde der Weg des beschleunigten<br />

Verfahrens gemäß § 69 StVergG 1998 gewählt.<br />

Die fehlende Begründung lässt sich dadurch erklären, dass in den Mustern gemäß<br />

Anhang XII. StVergG 1998 für die Bekanntmachung bei Verhandlungsverfahren<br />

(Pkt. C) eine explizite Begründung für das beschleunigte Verfahren nicht<br />

zwingend angeführt ist und dieses Muster als Vorlage für die Anwendung des beschleunigten<br />

Verfahrens herangezogen worden ist.<br />

Für den Fall der Inanspruchnahme des beschleunigten Verfahrens werden wir<br />

aber in Hinkunft eine ausreichende Begründung für die Wahl dieser Verfahrensform<br />

wählen.<br />

Seite 98

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!