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KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark

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LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />

1.2 Dienstleistungsauftrag betreffend Reinigung der Glasflächen,<br />

LKH Hartberg<br />

Wahl des Vergabeverfahrens<br />

Am 16. Juli 2001 hat die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H.,<br />

Landeskrankenhaus Hartberg, die Reinigung der Glasflächen <strong>beim</strong> Krankenanstaltengebäude<br />

ausgeschrieben, und zwar in Form einer „beschränkten Ausschreibung“.<br />

Damit gemeint ist offensichtlich ein nicht offenes Verfahren nach<br />

dem StVergG1998. Als Frist für die letztmögliche Abgabe eines Angebotes<br />

wurde der 7. August 2001, 10.00 Uhr, vorgegeben.<br />

Eine Angabe zur geschätzten Auftragssumme als Basis für die Wahl des Vergabeverfahrens<br />

ist im Vergabeakt nicht enthalten. Doch kann nachträglich die<br />

richtige Wahl des Vergabeverfahrens festgestellt werden.<br />

Es wird empfohlen, bereits im Zeitpunkt der Wahl des Vergabeverfahrens die<br />

geschätzte Auftragssumme zu dokumentieren.<br />

Fristen<br />

Gemäß § 60 Abs. 1 StVergG 1998 beträgt die Angebotsfrist bei nicht offenen<br />

Verfahren mindestens drei Wochen und wurde diese Frist eingehalten.<br />

Zuschlagsverfahren<br />

Eingeladen wurden vier Firmen zur Angebotslegung. Die Angebote sind fristgerecht<br />

eingelangt und wurden entsprechend dem zeitlichen Einlangen in ein Verzeichnis<br />

aufgenommen.<br />

Seite 80

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