KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark
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LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />
1.2 Dienstleistungsauftrag betreffend Reinigung der Glasflächen,<br />
LKH Hartberg<br />
Wahl des Vergabeverfahrens<br />
Am 16. Juli 2001 hat die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H.,<br />
Landeskrankenhaus Hartberg, die Reinigung der Glasflächen <strong>beim</strong> Krankenanstaltengebäude<br />
ausgeschrieben, und zwar in Form einer „beschränkten Ausschreibung“.<br />
Damit gemeint ist offensichtlich ein nicht offenes Verfahren nach<br />
dem StVergG1998. Als Frist für die letztmögliche Abgabe eines Angebotes<br />
wurde der 7. August 2001, 10.00 Uhr, vorgegeben.<br />
Eine Angabe zur geschätzten Auftragssumme als Basis für die Wahl des Vergabeverfahrens<br />
ist im Vergabeakt nicht enthalten. Doch kann nachträglich die<br />
richtige Wahl des Vergabeverfahrens festgestellt werden.<br />
Es wird empfohlen, bereits im Zeitpunkt der Wahl des Vergabeverfahrens die<br />
geschätzte Auftragssumme zu dokumentieren.<br />
Fristen<br />
Gemäß § 60 Abs. 1 StVergG 1998 beträgt die Angebotsfrist bei nicht offenen<br />
Verfahren mindestens drei Wochen und wurde diese Frist eingehalten.<br />
Zuschlagsverfahren<br />
Eingeladen wurden vier Firmen zur Angebotslegung. Die Angebote sind fristgerecht<br />
eingelangt und wurden entsprechend dem zeitlichen Einlangen in ein Verzeichnis<br />
aufgenommen.<br />
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