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KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark

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LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />

Prüfung<br />

Die Prüfung der einzelnen Angebotspositionen der Verbandsmaterialien hat die<br />

Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. erfüllt, indem sie bei beabsichtigten<br />

Produktänderungen die fachliche Meinung des ärztlichen Dienstes<br />

(Begutachtungskommission) nach Vorlage von Testmustern von Bietern eingeholt<br />

und niederschriftlich festgehalten hat.<br />

Aus dem Vergabeakt ist das Bemühen der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft<br />

m.b.H. zu ersehen, billigere Produkte einzuführen, aber<br />

auch der Umstand, dass die medizinische Beurteilung für die Produktauswahl<br />

den Ausschlag geben soll.<br />

In einem Lieferantenbeurteilungsbogen hat die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft<br />

m.b.H. die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit,<br />

Häufigkeit von Kundenreklamationen etc., alles Eignungskriterien,<br />

überprüft und bewertet.<br />

In der Ausschreibung hat die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft<br />

m.b.H. unter Punkt 2.9 unter anderem als Zuschlagskriterium „Nichtvorliegen<br />

wesentlicher Verletzungen im Sinne des § 28 b des Ausländerbeschäftigungsgesetzes 1975,<br />

BGBl. Nr. 218 i.d.g.F.“ ausgewiesen.<br />

Hiezu wird bemerkt, dass dieses Kriterium bieterbezogen zu sehen und als<br />

Eignungs- und nicht als Zuschlagskriterium zu bewerten ist.<br />

Zuschlag<br />

Mit Schreiben vom 9. Mai 2000 hat die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft<br />

m.b.H. elf Unternehmen mit der sofortigen Lieferung von Verbandsmaterial<br />

beauftragt, diesen somit den Zuschlag erteilt.<br />

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