KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark
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LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />
Bemerkt wird, dass ein von der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft<br />
m.b.H. im Rahmen des Angebotsprüfungsverfahrens ausgeschiedener Bieter<br />
sich an den Vergabekontrollsenat des Landes <strong>Steiermark</strong> gewandt hat. Mit Bescheid<br />
des Vergabekontrollsenates vom 23. Dezember 1998, GZ.: VKS T 6–<br />
1998/30, wurde der Antrag auf<br />
„ Nichtigerklärung der Entscheidung der Ausschreibenden eine Berichtigung der Ausschreibung<br />
nicht zu veranlassen und eine Erstreckung der Angebotsfrist nicht zu veranlassen<br />
die Ausschreibende dazu zu veranlassen, insbesondere die Gewichtung der Zuschlagskriterien<br />
zu konkretisieren und den Leistungsumfang zu konkretisieren, insbesondere<br />
betreffend den Subsekundenbereich und betreffend die minimalen Leistungserfordernisse“<br />
abgewiesen,<br />
der Antrag auf<br />
„ in der Sache auszusprechen, dass gegebenenfalls nach Sanierung des Vergabeverfahrens<br />
eine Vergabe an uns zu erfolgen hat, in eventu, dass die Ausschreibung zu widerrufen<br />
ist“<br />
zurückgewiesen,<br />
der Antrag auf<br />
„ Beiziehung eines medizinischen bzw. medizinisch-technischen Sachverständigen“<br />
mangels Entscheidungserheblichkeit abgewiesen.<br />
Zur Vergabeentscheidung der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft<br />
m.b.H. sieht sich der <strong>Landesrechnungshof</strong> jedoch zu folgenden<br />
Bemerkungen veranlasst:<br />
In der Ausschreibung wurde auf Seite 2 unter „Allgemeine Vergabehinweise“ folgende<br />
Festlegung getroffen:<br />
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