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KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark

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LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />

Bemerkt wird, dass ein von der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft<br />

m.b.H. im Rahmen des Angebotsprüfungsverfahrens ausgeschiedener Bieter<br />

sich an den Vergabekontrollsenat des Landes <strong>Steiermark</strong> gewandt hat. Mit Bescheid<br />

des Vergabekontrollsenates vom 23. Dezember 1998, GZ.: VKS T 6–<br />

1998/30, wurde der Antrag auf<br />

„ Nichtigerklärung der Entscheidung der Ausschreibenden eine Berichtigung der Ausschreibung<br />

nicht zu veranlassen und eine Erstreckung der Angebotsfrist nicht zu veranlassen<br />

die Ausschreibende dazu zu veranlassen, insbesondere die Gewichtung der Zuschlagskriterien<br />

zu konkretisieren und den Leistungsumfang zu konkretisieren, insbesondere<br />

betreffend den Subsekundenbereich und betreffend die minimalen Leistungserfordernisse“<br />

abgewiesen,<br />

der Antrag auf<br />

„ in der Sache auszusprechen, dass gegebenenfalls nach Sanierung des Vergabeverfahrens<br />

eine Vergabe an uns zu erfolgen hat, in eventu, dass die Ausschreibung zu widerrufen<br />

ist“<br />

zurückgewiesen,<br />

der Antrag auf<br />

„ Beiziehung eines medizinischen bzw. medizinisch-technischen Sachverständigen“<br />

mangels Entscheidungserheblichkeit abgewiesen.<br />

Zur Vergabeentscheidung der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft<br />

m.b.H. sieht sich der <strong>Landesrechnungshof</strong> jedoch zu folgenden<br />

Bemerkungen veranlasst:<br />

In der Ausschreibung wurde auf Seite 2 unter „Allgemeine Vergabehinweise“ folgende<br />

Festlegung getroffen:<br />

Seite 23

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