KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark
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LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />
‣ Dienstleistungsaufträge sind entgeltliche Verträge über die Erbringung<br />
von Dienstleistungen im Sinne der Anhänge III und IV des<br />
StVergG, wobei die gesetzlichen Ausnahmen zu beachten sind.<br />
2. Arten des Vergabeverfahrens<br />
‣ Offenes Verfahren (früher: öffentliche Ausschreibung) ist ein Vergabeverfahren,<br />
in dem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich<br />
zur Abgabe von Angeboten aufgefordert wird.<br />
‣ Nicht offenes Verfahren (früher: beschränkte Ausschreibung) ist ein<br />
Vergabeverfahren, in dem eine beschränkte Anzahl von Unternehmen<br />
schriftlich zur Abgabe von Angeboten eingeladen wird.<br />
‣ Verhandlungsverfahren (früher: freihändige Vergabe) ist ein Vergabeverfahren,<br />
in dem mit einem oder mehreren ausgewählten Unternehmen<br />
über den Auftragsinhalt verhandelt wird.<br />
3. Anwendungsbereich des StVergG 1998<br />
Das StVergG unterscheidet zwischen Vergaben<br />
‣ oberhalb des Schwellenwertes<br />
und<br />
‣ unterhalb des Schwellenwertes.<br />
Die Schwellenwerte sind Grenzwerte, die, wenn sie überschritten werden, eine<br />
EU-weite Ausschreibung notwendig machen.<br />
Der Schwellenwert entspricht mithin dem geschätzten Auftragswert ohne USt.<br />
und beträgt bei<br />
Liefer- und Dienstleistungsaufträgen mindestens € 200.000,-- (ATS 2.752.060,--)<br />
Bauaufträgen mindestens € 5.000.000,-- (ATS 68.801.500,--)<br />
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