KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark
KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark
KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />
Das Kriterium „Nichtvorliegen wesentlicher Verletzungen im Sinne des § 28 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes<br />
1975, BGBl. Nr. 218 i.d.g.F.“ ist bieterbezogen zu sehen und daher<br />
als Eignungskriterium und nicht als Zuschlagskriterium zu bewerten. Die<br />
Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. hat damit ein Kriterium<br />
aufgestellt, das zur Ermittlung des technisch und wirtschaftlich günstigsten<br />
Angebotes an sich ungeeignet und auch nicht als auftragsbezogen,<br />
sondern als bieterbezogen zu beurteilen ist.<br />
Seite 79