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KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark

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LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />

Das Kriterium „Nichtvorliegen wesentlicher Verletzungen im Sinne des § 28 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes<br />

1975, BGBl. Nr. 218 i.d.g.F.“ ist bieterbezogen zu sehen und daher<br />

als Eignungskriterium und nicht als Zuschlagskriterium zu bewerten. Die<br />

Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. hat damit ein Kriterium<br />

aufgestellt, das zur Ermittlung des technisch und wirtschaftlich günstigsten<br />

Angebotes an sich ungeeignet und auch nicht als auftragsbezogen,<br />

sondern als bieterbezogen zu beurteilen ist.<br />

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