KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark
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LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />
Teilvergabe<br />
In der Ausschreibung ist unter Punkt 2.1 Folgendes festgelegt:<br />
„Leistungsumfang<br />
Das Leistungsverzeichnis umfasst alle für das Brennstoffwirtschaftsjahr 2001/2002, das ist<br />
vom 15. Juli 2001 bis 14. Juli 2002, erforderlichen Brennstofflieferungen für Landeskrankenanstalten.<br />
Es ist nach Anstalten in Abschnitte unterteilt. Dem Bieter ist freigestellt,<br />
Brennstofflieferungen für alle oder nur einzelne Abschnitte des Leistungsverzeichnisses<br />
anzubieten.“<br />
Damit wurde dem Bieter die Möglichkeit eingeräumt, nur einzelne Teile der<br />
Leistung anzubieten. Dadurch ist auch der unter Punkt 2.11 der Ausschreibung<br />
getroffene Vorbehalt einer Vergabe in Teilen bzw. die erfolgte Teilvergabe<br />
gesetzeskonform (§ 22 Abs. 5 StVergG 1998).<br />
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