KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark
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LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />
Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. unter Punkt 2.11 der Ausschreibung vorgenommen<br />
hat – ist unzulässig. (Siehe auch Bescheid des BVA vom 3. Dezember<br />
1996, F-3/96-40.)<br />
Der <strong>Landesrechnungshof</strong> stellt daher fest, dass die vorgenommene Teilung<br />
des Lieferauftrages unzulässig war und daher die Vergabe unter Verletzung<br />
zwingender Bestimmungen des StVergG 1998 erfolgt ist.<br />
Stellungnahme des Herrn Landesrates Mag. Wolfgang Erlitz:<br />
Der LRH stellt zutreffend fest, dass Ausschreibtext und Veröffentlichungstext divergieren.<br />
Im Ausschreibtext werden die Zuschlagskriterien mit Preis, Qualität,<br />
Kundendienst und Nichtvorliegen wesentlicher Verletzungen im Sinne des § 28 b<br />
Ausländerbeschäftigungsgesetz angeführt. Im Veröffentlichungstext werden zusätzlich<br />
noch als Zuschlagskriterien Lieferfrist, Ästhetik und Funktionalität angeführt.<br />
Wir werden in Hinkunft Ausschreibungstexte und Veröffentlichungstexte sorgfältiger<br />
prüfen, um künftig Fehler dieser Art zu vermeiden.<br />
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