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KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark

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LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />

Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. unter Punkt 2.11 der Ausschreibung vorgenommen<br />

hat – ist unzulässig. (Siehe auch Bescheid des BVA vom 3. Dezember<br />

1996, F-3/96-40.)<br />

Der <strong>Landesrechnungshof</strong> stellt daher fest, dass die vorgenommene Teilung<br />

des Lieferauftrages unzulässig war und daher die Vergabe unter Verletzung<br />

zwingender Bestimmungen des StVergG 1998 erfolgt ist.<br />

Stellungnahme des Herrn Landesrates Mag. Wolfgang Erlitz:<br />

Der LRH stellt zutreffend fest, dass Ausschreibtext und Veröffentlichungstext divergieren.<br />

Im Ausschreibtext werden die Zuschlagskriterien mit Preis, Qualität,<br />

Kundendienst und Nichtvorliegen wesentlicher Verletzungen im Sinne des § 28 b<br />

Ausländerbeschäftigungsgesetz angeführt. Im Veröffentlichungstext werden zusätzlich<br />

noch als Zuschlagskriterien Lieferfrist, Ästhetik und Funktionalität angeführt.<br />

Wir werden in Hinkunft Ausschreibungstexte und Veröffentlichungstexte sorgfältiger<br />

prüfen, um künftig Fehler dieser Art zu vermeiden.<br />

Seite 57

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