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KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark

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LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />

Stellungnahme des Herrn Landesrates Mag. Wolfgang Erlitz:<br />

Bedauerlicherweise ist die Ankündigung, die widerrufenen Positionen im „nicht offenen<br />

Verfahren“ auszuschreiben, irrtümlicherweise erfolgt, da immer intendiert<br />

war, die gegenständliche Neuausschreibung im Verhandlungsverfahren durchzuführen.<br />

Im Bemühen, allen Bietern gleiche Bedingungen zu bieten, sind den am Verhandlungsverfahren<br />

teilnehmenden Firmen die Ausschreibungsunterlagen aus dem<br />

ersten „Verfahren“ übermittelt worden. In diesen Ausschreibungsunterlagen waren<br />

Einschränkungen hinsichtlich der Abgabe von Alternativangeboten etc. enthalten.<br />

Diese Einschränkungen, welche als Pkt. 3.3 und 3.8 der Ausschreibungsunterlage<br />

vom LRH angeführt sind, wurden im durchgeführten Verhandlungsverfahren<br />

nicht weiter berücksichtigt, sondern wurde, im Bemühen um ein möglichst<br />

wirtschaftliches Ergebnis zu erzielen, die Korrektur der Ausschreibungsunterlage<br />

durch die Bieter (welche lediglich als Hilfestellung gedacht war) akzeptiert.<br />

Anzumerken ist jedoch, dass den anbietenden Firmen gleiche Bedingungen geboten<br />

wurden und das Ergebnis sowohl im Hinblick auf die Qualität, als auch auf<br />

die Wirtschaftlichkeit als äußerst zufriedenstellend anzusehen ist.<br />

Seite 70

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