KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark
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LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />
4. Verständigungsfristen<br />
Bieter, denen der Zuschlag nicht erteilt wurde, sind hievon unmittelbar nach<br />
Abschluss des Verfahrens schriftlich zu verständigen (§ 54 Abs. 2 StVergG<br />
1998).<br />
Die Bekanntmachung der vergebenen Lieferaufträge ist innerhalb von 48 Tagen<br />
nach Vergabe dem Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen<br />
Gemeinschaften zu übermitteln (§ 65 Abs. 1 StVergG 1998).<br />
Die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. ist in einem Fall diesen<br />
Verpflichtungen wesentlich verspätet nachgekommen.<br />
Stellungnahme des Herrn Landesrates Mag. Wolfgang Erlitz:<br />
Der unter diesen Punkt angeführte Mangel betrifft die Vergabe von Lieferaufträgen<br />
betreffend Röntgenfilme und Chemikalien-Lasertechnologie.<br />
Dazu ist festzuhalten, dass die gesetzliche Frist für die Bekanntmachung der vergebenen<br />
Lieferaufträge von 48 Tagen deutlich überschritten worden ist.<br />
Der Grund lag darin, dass bei einer zu vergebenden Position eine umfangreiche<br />
Testung hinsichtlich der physikalisch-technischen Eignung erforderlich war und<br />
die Testung aufgrund der gegebenen Ressourcen an der Univ.-Klinik für Radiologie<br />
nicht früher abgeschlossen werden konnte.<br />
In diesem Zusammenhang ist grundsätzlich festzustellen, dass die Einhaltung<br />
von Fristen, wenn für die Zuschlagserteilung Testergebnisse unerlässlich einzufließen<br />
haben, äußerst problematisch sein kann, da die Testung der zu liefernden<br />
Produkte vor Ort, d.h. an den jeweiligen Verbrauchsstellen durchgeführt werden<br />
muss und diese naturgemäß auch andere Arbeiten ausführen müssen, sodass<br />
Testungen oft nicht zeitgerecht vorgenommen werden können.<br />
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