KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark
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LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />
Der <strong>Landesrechnungshof</strong> empfiehlt die Einhaltung der Vorschriften des<br />
StVergG 1998, soweit dies im Falle des Projektes MAC 1, Stufe 3, noch<br />
erforderlich wird, sowie den Abschluss eines Generalplanervertrages für<br />
das Projekt MAC 1, Stufen 1 und 2, bzw. auch für die noch auszuschreibende<br />
Stufe 3 in objektiv nachvollziehbarer Weise.<br />
Stellungnahme des Herrn Landesrates Mag. Wolfgang Erlitz:<br />
Das Projekt „Zwischennutzung Ambulanzlösung Chirurgie“ wurde als Verhandlungsverfahren<br />
mit öffentlicher Bekanntmachung ausgeschrieben (12/2000).<br />
Nach der Bestbieterermittlung (2-stufig) wurde das Generalplanerteam zu Beginn<br />
des Projektes (Ambulanzlösung Chirurgie) mit den Bereichen OP-Zentrum B, gesamte<br />
Ambulanzen Univ.-Klinik für Chirurgie und Univ.-Klinik für Unfallchirurgie<br />
sowie Erweiterung Intensivstation Univ.-Klinik für Anästhesiologie beauftragt.<br />
Diese Bereiche zählen nach wie vor zu den Kernbereichen für das gesamte Projekt.<br />
Im Zuge der Planungsbearbeitung der Stufen 1 und 2 wurde mit zunehmender<br />
Detaillierung der Planung sowie des anstehenden Auszuges der II. Chirurgie in<br />
das LKH Graz West das Projekt erweitert mit dem neuen Arbeitstitel „Mittelfristige<br />
Adaptierung Chirurgieblock 1 – MAC 1“ (08/2001).<br />
Aus Gründen der Kontinuität der Planungsentwicklung sowie aufgrund der dringlichen<br />
Terminsituation und der damit in Verbindung stehenden, nicht länger vertretbaren<br />
Zustände im Bereich der Ambulanzen der Univ.-Klinik für Chirurgie,<br />
Univ.-Klinik für Unfallchirurgie sowie Univ.-Klinik für Orthopädie im Altbau, wurde<br />
die Projekterweiterung an den selben bereits hausbekannten Generalplaner vergeben.<br />
Ein Projektstopp, sowie gänzliche EU-weite Neuausschreibungen hätten zu einer<br />
Verzögerung von mindestens sechs Monaten geführt; zudem wäre der „verlorene<br />
Aufwand“ für die bisherige Planungsarbeit aufgrund der nun von neuem zu führenden<br />
Nutzergespräche und des erforderlichen Freigabeprozedere um ein vielfaches<br />
erhöht gewesen.<br />
Im Falle einer Zusatzausschreibung der hinzugekommenen Bereiche und der<br />
damit in Verbindung stehenden neuen Vergabeverfahren, ist aus fachlicher Sicht<br />
eine Teilbeauftragung von unterschiedlichen Bereichen des Projektes MAC 1<br />
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