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KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark

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LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />

Der <strong>Landesrechnungshof</strong> empfiehlt die Einhaltung der Vorschriften des<br />

StVergG 1998, soweit dies im Falle des Projektes MAC 1, Stufe 3, noch<br />

erforderlich wird, sowie den Abschluss eines Generalplanervertrages für<br />

das Projekt MAC 1, Stufen 1 und 2, bzw. auch für die noch auszuschreibende<br />

Stufe 3 in objektiv nachvollziehbarer Weise.<br />

Stellungnahme des Herrn Landesrates Mag. Wolfgang Erlitz:<br />

Das Projekt „Zwischennutzung Ambulanzlösung Chirurgie“ wurde als Verhandlungsverfahren<br />

mit öffentlicher Bekanntmachung ausgeschrieben (12/2000).<br />

Nach der Bestbieterermittlung (2-stufig) wurde das Generalplanerteam zu Beginn<br />

des Projektes (Ambulanzlösung Chirurgie) mit den Bereichen OP-Zentrum B, gesamte<br />

Ambulanzen Univ.-Klinik für Chirurgie und Univ.-Klinik für Unfallchirurgie<br />

sowie Erweiterung Intensivstation Univ.-Klinik für Anästhesiologie beauftragt.<br />

Diese Bereiche zählen nach wie vor zu den Kernbereichen für das gesamte Projekt.<br />

Im Zuge der Planungsbearbeitung der Stufen 1 und 2 wurde mit zunehmender<br />

Detaillierung der Planung sowie des anstehenden Auszuges der II. Chirurgie in<br />

das LKH Graz West das Projekt erweitert mit dem neuen Arbeitstitel „Mittelfristige<br />

Adaptierung Chirurgieblock 1 – MAC 1“ (08/2001).<br />

Aus Gründen der Kontinuität der Planungsentwicklung sowie aufgrund der dringlichen<br />

Terminsituation und der damit in Verbindung stehenden, nicht länger vertretbaren<br />

Zustände im Bereich der Ambulanzen der Univ.-Klinik für Chirurgie,<br />

Univ.-Klinik für Unfallchirurgie sowie Univ.-Klinik für Orthopädie im Altbau, wurde<br />

die Projekterweiterung an den selben bereits hausbekannten Generalplaner vergeben.<br />

Ein Projektstopp, sowie gänzliche EU-weite Neuausschreibungen hätten zu einer<br />

Verzögerung von mindestens sechs Monaten geführt; zudem wäre der „verlorene<br />

Aufwand“ für die bisherige Planungsarbeit aufgrund der nun von neuem zu führenden<br />

Nutzergespräche und des erforderlichen Freigabeprozedere um ein vielfaches<br />

erhöht gewesen.<br />

Im Falle einer Zusatzausschreibung der hinzugekommenen Bereiche und der<br />

damit in Verbindung stehenden neuen Vergabeverfahren, ist aus fachlicher Sicht<br />

eine Teilbeauftragung von unterschiedlichen Bereichen des Projektes MAC 1<br />

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