KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark
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LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />
erreicht gewesen wäre. Da der 12. August 2000 jedoch auf einen Samstag fällt,<br />
endet die Frist gemäß § 70 Abs. 6 StVergG 1998 am Montag, dem 14. August<br />
2000.<br />
Bemerkt wird, dass die vier abgegebenen Angebote vor dem Ende der von der<br />
Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. festgesetzten Angebotsfrist<br />
eingelangt sind bzw. kein Angebot als verspätet eingebracht ausgeschieden<br />
werden musste. Die Verkürzung der Angebotsfrist hatte daher keinen Einfluss<br />
auf das Vergabeverfahren.<br />
Zuschlagskriterien<br />
Die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. hat unter anderem<br />
als Zuschlagskriterium „Kooperation in Forschung und Entwicklung“ mit einer<br />
Gewichtung von 30 % festgelegt.<br />
Hiezu wird bemerkt, dass grundsätzlich zwischen der Eignungsprüfung einerseits<br />
und der Anwendung der Zuschlagskriterien andererseits zu unterscheiden<br />
ist. Die Auftragsvergabe hat nach den Zuschlagskriterien zu erfolgen, nachdem<br />
die fachliche Eignung der nicht vom Verfahren ausgeschlossenen Bieter geprüft<br />
wurde. Daraus ist abzuleiten, dass die Prüfung der fachlichen Eignung der Unternehmer<br />
und die Anwendung der Zuschlagskriterien zwei verschiedene<br />
(wenn auch möglicherweise gleichzeitig erfolgende) Vorgänge sein müssen.<br />
(Vgl. EuGH vom 20. September 1988, Rs C-31/87.)<br />
Das Kriterium „Kooperation in Forschung und Entwicklung“ hat die Frage zum<br />
Inhalt, ob ein Bieter willens bzw./und in der Lage ist, in Forschung und Entwicklung<br />
einen Beitrag zu leisten, ist daher bieterbezogen zu sehen und daher als<br />
Eignungs- und nicht als Zuschlagskriterium zu bewerten. Die Steiermärkische<br />
Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. hat damit ein Kriterium aufgestellt, das<br />
zur Ermittlung des technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebotes an<br />
sich ungeeignet ist und sich auch nicht als auftragsbezogen, sondern als<br />
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