27.04.2014 Aufrufe

KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark

KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark

KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />

erreicht gewesen wäre. Da der 12. August 2000 jedoch auf einen Samstag fällt,<br />

endet die Frist gemäß § 70 Abs. 6 StVergG 1998 am Montag, dem 14. August<br />

2000.<br />

Bemerkt wird, dass die vier abgegebenen Angebote vor dem Ende der von der<br />

Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. festgesetzten Angebotsfrist<br />

eingelangt sind bzw. kein Angebot als verspätet eingebracht ausgeschieden<br />

werden musste. Die Verkürzung der Angebotsfrist hatte daher keinen Einfluss<br />

auf das Vergabeverfahren.<br />

Zuschlagskriterien<br />

Die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. hat unter anderem<br />

als Zuschlagskriterium „Kooperation in Forschung und Entwicklung“ mit einer<br />

Gewichtung von 30 % festgelegt.<br />

Hiezu wird bemerkt, dass grundsätzlich zwischen der Eignungsprüfung einerseits<br />

und der Anwendung der Zuschlagskriterien andererseits zu unterscheiden<br />

ist. Die Auftragsvergabe hat nach den Zuschlagskriterien zu erfolgen, nachdem<br />

die fachliche Eignung der nicht vom Verfahren ausgeschlossenen Bieter geprüft<br />

wurde. Daraus ist abzuleiten, dass die Prüfung der fachlichen Eignung der Unternehmer<br />

und die Anwendung der Zuschlagskriterien zwei verschiedene<br />

(wenn auch möglicherweise gleichzeitig erfolgende) Vorgänge sein müssen.<br />

(Vgl. EuGH vom 20. September 1988, Rs C-31/87.)<br />

Das Kriterium „Kooperation in Forschung und Entwicklung“ hat die Frage zum<br />

Inhalt, ob ein Bieter willens bzw./und in der Lage ist, in Forschung und Entwicklung<br />

einen Beitrag zu leisten, ist daher bieterbezogen zu sehen und daher als<br />

Eignungs- und nicht als Zuschlagskriterium zu bewerten. Die Steiermärkische<br />

Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. hat damit ein Kriterium aufgestellt, das<br />

zur Ermittlung des technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebotes an<br />

sich ungeeignet ist und sich auch nicht als auftragsbezogen, sondern als<br />

Seite 11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!