KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark
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LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />
Die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. hat bei zwei Lieferaufträgen<br />
dieses Vergabeverfahren gewählt.<br />
Hiezu stellt der <strong>Landesrechnungshof</strong> fest, dass bei zwei Vergaben aus den<br />
Vergabeunterlagen eine nachvollziehbare Begründung der Vergabe der Lieferaufträge<br />
im Verhandlungsverfahren ohne öffentliche Bekanntmachung<br />
nicht ersichtlich war. Aus den Vergabeunterlagen geht vielmehr hervor, dass<br />
die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. drei bzw. fünf weitere<br />
Firmen zur Angebotlegung eingeladen hat.<br />
Mit dieser Vorgangsweise hält es die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft<br />
m.b.H. zumindest für möglich, dass weitere Firmen den gegenständlichen<br />
Lieferauftrag erfüllen könnten. Sie widerspricht sich damit selbst. Auf der<br />
einen Seite behauptet sie, dass nur eine Firma den Lieferauftrag erfüllen kann<br />
und daher eine Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne öffentliche Bekanntmachung<br />
möglich ist, auf der anderen Seite hält sie die Erfüllung des Lieferauftrages<br />
durch weitere Firmen für möglich.<br />
Der <strong>Landesrechnungshof</strong> muss daher feststellen, dass die Voraussetzung für<br />
die Vergabe eines Lieferauftrages im Verhandlungsverfahren ohne öffentliche<br />
Bekanntmachung, nämlich unter Berufung auf die Ausnahmebestimmung des<br />
§ 74 Abs. 3 Z. 3 StVergG 1998 (nur ein bestimmter Unternehmer kann den Lieferauftrag<br />
erfüllen), nicht gegeben war. Vielmehr wäre ein offenes Verfahren<br />
EU-weit öffentlich bekannt zu machen gewesen, weil auch die Ausnahmebestimmung<br />
des § 74 Abs. 2 leg. cit. nicht zum Tragen kommt.<br />
2. Angebotsfrist<br />
Gemäß § 68 Abs. 2 StVergG 1998 beträgt <strong>beim</strong> offenen Verfahren (oberhalb<br />
der Schwellenwerte) die vom Auftraggeber festzusetzende Frist für den Eingang<br />
der Angebote mindestens 52 Tage.<br />
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