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KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark

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LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />

Die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. hat bei zwei Lieferaufträgen<br />

dieses Vergabeverfahren gewählt.<br />

Hiezu stellt der <strong>Landesrechnungshof</strong> fest, dass bei zwei Vergaben aus den<br />

Vergabeunterlagen eine nachvollziehbare Begründung der Vergabe der Lieferaufträge<br />

im Verhandlungsverfahren ohne öffentliche Bekanntmachung<br />

nicht ersichtlich war. Aus den Vergabeunterlagen geht vielmehr hervor, dass<br />

die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. drei bzw. fünf weitere<br />

Firmen zur Angebotlegung eingeladen hat.<br />

Mit dieser Vorgangsweise hält es die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft<br />

m.b.H. zumindest für möglich, dass weitere Firmen den gegenständlichen<br />

Lieferauftrag erfüllen könnten. Sie widerspricht sich damit selbst. Auf der<br />

einen Seite behauptet sie, dass nur eine Firma den Lieferauftrag erfüllen kann<br />

und daher eine Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne öffentliche Bekanntmachung<br />

möglich ist, auf der anderen Seite hält sie die Erfüllung des Lieferauftrages<br />

durch weitere Firmen für möglich.<br />

Der <strong>Landesrechnungshof</strong> muss daher feststellen, dass die Voraussetzung für<br />

die Vergabe eines Lieferauftrages im Verhandlungsverfahren ohne öffentliche<br />

Bekanntmachung, nämlich unter Berufung auf die Ausnahmebestimmung des<br />

§ 74 Abs. 3 Z. 3 StVergG 1998 (nur ein bestimmter Unternehmer kann den Lieferauftrag<br />

erfüllen), nicht gegeben war. Vielmehr wäre ein offenes Verfahren<br />

EU-weit öffentlich bekannt zu machen gewesen, weil auch die Ausnahmebestimmung<br />

des § 74 Abs. 2 leg. cit. nicht zum Tragen kommt.<br />

2. Angebotsfrist<br />

Gemäß § 68 Abs. 2 StVergG 1998 beträgt <strong>beim</strong> offenen Verfahren (oberhalb<br />

der Schwellenwerte) die vom Auftraggeber festzusetzende Frist für den Eingang<br />

der Angebote mindestens 52 Tage.<br />

Seite 96

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