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KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark

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LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />

2. Bestbieterermittlung<br />

Dem Protokoll der 4. Projektteamsitzung vom 28. Oktober 1999 kann Folgendes<br />

wörtlich entnommen werden:<br />

„ad. 2. (Ergebnisbericht über die abgegebenen Angebote und die vertiefte Angebotsprüfung)<br />

Der Projektleiter informiert, dass zur Angebotseröffnung am 19.5.1999 vier Firmen Angebote<br />

abgegeben haben. Nach Durchsicht der Angebote musste das Angebot der Firma<br />

— ausgeschieden werden, da wesentliche Angaben in ihrem ausgefüllten Leistungsverzeichnis<br />

fehlten. Die Ausscheidung der Fa. — vom weiteren Bestbieterermittlungsverfahren<br />

wurde mittlerweile zur Kenntnis genommen. Somit wurden die Angebote der Firmen<br />

—, — und — zur weiteren Bestbieterermittlung herangezogen. Der Projektleiter legt die<br />

drei Leistungsverzeichnisse dem Projektteam vor und bespricht sie anhand der Bewertungskriterien<br />

durch. Weiters informiert er, das der Bestbieter sowohl in Hinsicht des Angebotspreises<br />

als auch der Betriebskosten für 8 Jahre ermittelt wird. Die unbewertete<br />

Bestbieterermittlung ist folgende:<br />

Fa. — ATS 19,099.141,--<br />

Fa. — ATS 21,916.100,--<br />

Fa. — ATS 22,404.750,--<br />

Der weitere technische Vergleich bringt Vorteile der Fa. — hinsichtlich Schichtdicken,<br />

Bildrekonstruktionszeiten und Durchleuchtungsmodus.<br />

ad 3. (Weitere Vorgangsweise)<br />

„Der Projektleiter schlägt ohne eine weitere Bewertung den Billigstbieter, Fa. —, als<br />

Bestbieter vor, da bei einer Angebotsdifferenz von ca. 2,8 Mio. ATS zum Nächstbieter<br />

und fairer Benotung nur dieser Bestbieter werden kann. Dies wurde einstimmig angenommen.“<br />

Daraus geht hervor, dass die Vergabe ohne Bewertung an den Billigstbieter<br />

erfolgt ist. Mit dieser Vorgangsweise ist die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft<br />

m.b.H. nicht nur von in der Ausschreibung von ihr<br />

selbst festgelegten Kriterien, nämlich<br />

„Bestbieterermittlung anhand gewichteter Zuschlagskriterien“,<br />

Seite 33

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