KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark
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LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />
2. Bestbieterermittlung<br />
Dem Protokoll der 4. Projektteamsitzung vom 28. Oktober 1999 kann Folgendes<br />
wörtlich entnommen werden:<br />
„ad. 2. (Ergebnisbericht über die abgegebenen Angebote und die vertiefte Angebotsprüfung)<br />
Der Projektleiter informiert, dass zur Angebotseröffnung am 19.5.1999 vier Firmen Angebote<br />
abgegeben haben. Nach Durchsicht der Angebote musste das Angebot der Firma<br />
— ausgeschieden werden, da wesentliche Angaben in ihrem ausgefüllten Leistungsverzeichnis<br />
fehlten. Die Ausscheidung der Fa. — vom weiteren Bestbieterermittlungsverfahren<br />
wurde mittlerweile zur Kenntnis genommen. Somit wurden die Angebote der Firmen<br />
—, — und — zur weiteren Bestbieterermittlung herangezogen. Der Projektleiter legt die<br />
drei Leistungsverzeichnisse dem Projektteam vor und bespricht sie anhand der Bewertungskriterien<br />
durch. Weiters informiert er, das der Bestbieter sowohl in Hinsicht des Angebotspreises<br />
als auch der Betriebskosten für 8 Jahre ermittelt wird. Die unbewertete<br />
Bestbieterermittlung ist folgende:<br />
Fa. — ATS 19,099.141,--<br />
Fa. — ATS 21,916.100,--<br />
Fa. — ATS 22,404.750,--<br />
Der weitere technische Vergleich bringt Vorteile der Fa. — hinsichtlich Schichtdicken,<br />
Bildrekonstruktionszeiten und Durchleuchtungsmodus.<br />
ad 3. (Weitere Vorgangsweise)<br />
„Der Projektleiter schlägt ohne eine weitere Bewertung den Billigstbieter, Fa. —, als<br />
Bestbieter vor, da bei einer Angebotsdifferenz von ca. 2,8 Mio. ATS zum Nächstbieter<br />
und fairer Benotung nur dieser Bestbieter werden kann. Dies wurde einstimmig angenommen.“<br />
Daraus geht hervor, dass die Vergabe ohne Bewertung an den Billigstbieter<br />
erfolgt ist. Mit dieser Vorgangsweise ist die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft<br />
m.b.H. nicht nur von in der Ausschreibung von ihr<br />
selbst festgelegten Kriterien, nämlich<br />
„Bestbieterermittlung anhand gewichteter Zuschlagskriterien“,<br />
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