KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark
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LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />
1998 unter besonderer Beachtung des Punktes 6. (Begründung für das gemäß<br />
§ 74 Abs. 3 StVergG gewählte Verhandlungsverfahren).<br />
Der <strong>Landesrechnungshof</strong> empfiehlt für diese Bereiche die Einhaltung des<br />
StVergG 1998.<br />
Stellungnahme des Herrn Landesrates Mag. Wolfgang Erlitz:<br />
Der LRH hält in seiner abschließenden Bemerkung zu diesen Lieferaufträgen<br />
fest, dass er eine Einhaltung des Stmk. Vergabegesetzes empfiehlt.<br />
Die besonderen Umstände der Beauftragung von Medikamenten und resorbierbarem<br />
und nichtresorbierbarem Nahtmaterial werden im Schreiben der <strong>KAGes</strong><br />
vom 31.01.2003, welches der LRH auf Seite 63 [nunmehr Seite 73] zitiert, erläutert.<br />
Seite 75