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KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark

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LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />

1998 unter besonderer Beachtung des Punktes 6. (Begründung für das gemäß<br />

§ 74 Abs. 3 StVergG gewählte Verhandlungsverfahren).<br />

Der <strong>Landesrechnungshof</strong> empfiehlt für diese Bereiche die Einhaltung des<br />

StVergG 1998.<br />

Stellungnahme des Herrn Landesrates Mag. Wolfgang Erlitz:<br />

Der LRH hält in seiner abschließenden Bemerkung zu diesen Lieferaufträgen<br />

fest, dass er eine Einhaltung des Stmk. Vergabegesetzes empfiehlt.<br />

Die besonderen Umstände der Beauftragung von Medikamenten und resorbierbarem<br />

und nichtresorbierbarem Nahtmaterial werden im Schreiben der <strong>KAGes</strong><br />

vom 31.01.2003, welches der LRH auf Seite 63 [nunmehr Seite 73] zitiert, erläutert.<br />

Seite 75

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