KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark
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LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />
einzuräumen, nur einzelne Teile der Leistung anzubieten. Ein bloßer Vorbehalt<br />
einer allfälligen Teilleistungsvergabe – wie es die Steiermärkische<br />
Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. in einigen Ausschreibungen vorgenommen<br />
hat – ist unzulässig. (Siehe auch Bescheid des BVA vom 3. Dezember<br />
1996, F-3/96-40.)<br />
Der <strong>Landesrechnungshof</strong> stellt daher fest, dass die vorgenommene Teilung von<br />
Lieferaufträgen unzulässig war und daher die Vergabe unter Verletzung<br />
zwingender Bestimmungen des StVergG 1998 erfolgt ist.<br />
Stellungnahme des Herrn Landesrates Mag. Wolfgang Erlitz:<br />
Zur Kritik des LRH, dass Vergaben einen Vorbehalt des positionsweisen bzw.<br />
produktgruppenweisen Zuschlages beinhalten, ist festzuhalten, dass zum Teil<br />
seitens der Lieferfirmen ein erhebliches Interesse darin besteht, Lieferungen im<br />
Gesamten durchzuführen und wir uns für bestimmte, nicht erwartete Angebotskonstellationen<br />
die Möglichkeit einer getrennten Vergabe offen halten wollten.<br />
Mit der zugegebenermaßen nicht vergaberechtskonformen Vorgehensweise wurde<br />
versucht, der dargelegten Interessenslage Rechnung zu tragen.<br />
Da eine solche Vorgehensweise nicht vorgesehen ist, wird künftig bei allen Ausschreibungen<br />
den Bestimmungen des § 22 voll entsprochen werden.<br />
Wie bereits eingangs ausgeführt, wird zu einzelnen Vergabeverfahren nur insoweit<br />
Stellung genommen, als in diesen Mängel angeführt werden, welche über<br />
die festgestellten „wesentlichen Mängel“ gemäß Pkt. VII. des Berichtes des LRH<br />
hinausgehen.<br />
Abschließend darf festgehalten werden, dass die <strong>KAGes</strong> bemüht ist, die vorhandenen<br />
Arbeitsunterlagen ständig dem aktuellen Stand anzupassen, sich über<br />
grundlegende Entscheidungen der Vergabekontrollbehörden zu informieren und<br />
durch laufende Schulungen die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln.<br />
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