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KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark

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LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />

einzuräumen, nur einzelne Teile der Leistung anzubieten. Ein bloßer Vorbehalt<br />

einer allfälligen Teilleistungsvergabe – wie es die Steiermärkische<br />

Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. in einigen Ausschreibungen vorgenommen<br />

hat – ist unzulässig. (Siehe auch Bescheid des BVA vom 3. Dezember<br />

1996, F-3/96-40.)<br />

Der <strong>Landesrechnungshof</strong> stellt daher fest, dass die vorgenommene Teilung von<br />

Lieferaufträgen unzulässig war und daher die Vergabe unter Verletzung<br />

zwingender Bestimmungen des StVergG 1998 erfolgt ist.<br />

Stellungnahme des Herrn Landesrates Mag. Wolfgang Erlitz:<br />

Zur Kritik des LRH, dass Vergaben einen Vorbehalt des positionsweisen bzw.<br />

produktgruppenweisen Zuschlages beinhalten, ist festzuhalten, dass zum Teil<br />

seitens der Lieferfirmen ein erhebliches Interesse darin besteht, Lieferungen im<br />

Gesamten durchzuführen und wir uns für bestimmte, nicht erwartete Angebotskonstellationen<br />

die Möglichkeit einer getrennten Vergabe offen halten wollten.<br />

Mit der zugegebenermaßen nicht vergaberechtskonformen Vorgehensweise wurde<br />

versucht, der dargelegten Interessenslage Rechnung zu tragen.<br />

Da eine solche Vorgehensweise nicht vorgesehen ist, wird künftig bei allen Ausschreibungen<br />

den Bestimmungen des § 22 voll entsprochen werden.<br />

Wie bereits eingangs ausgeführt, wird zu einzelnen Vergabeverfahren nur insoweit<br />

Stellung genommen, als in diesen Mängel angeführt werden, welche über<br />

die festgestellten „wesentlichen Mängel“ gemäß Pkt. VII. des Berichtes des LRH<br />

hinausgehen.<br />

Abschließend darf festgehalten werden, dass die <strong>KAGes</strong> bemüht ist, die vorhandenen<br />

Arbeitsunterlagen ständig dem aktuellen Stand anzupassen, sich über<br />

grundlegende Entscheidungen der Vergabekontrollbehörden zu informieren und<br />

durch laufende Schulungen die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln.<br />

Seite 106

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