KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark
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LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />
Angemerkt wird, dass die Angebotspositionen 6 und 11 - 21 des Leistungsverzeichnisses<br />
der Ausschreibungsunterlagen nur von einem Unternehmer angeboten<br />
wurden. Hinsichtlich dieser Angebotsteile hat die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft<br />
m.b.H. gemäß § 53 Abs. 3 StVergG 1998 die Ausschreibung<br />
widerrufen und dies dem betroffenen Unternehmer mitgeteilt.<br />
Hiezu wird bemerkt, dass die Bestimmung des § 53 Abs. 3 StVergG 1998 für<br />
den Widerruf der Ausschreibung deshalb nicht zum Tragen kommen kann, da –<br />
wie aus den Vergabeunterlagen ersichtlich – insgesamt sieben Unternehmer<br />
Angebote gelegt haben.<br />
Gleichzeitig wurde mit dem Widerruf zur Kenntnis gebracht, dass die widerrufenen<br />
Positionen in einem nicht offenen Verfahren ausgeschrieben und die entsprechenden<br />
Ausschreibungsunterlagen zur neuerlichen Angebotslegung an<br />
den genannten Unternehmer übermittelt werden.<br />
Die angekündigte Vorgehensweise der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft<br />
m.b.H., die vorstehend benannten Angebotspositionen neu in einem<br />
nicht offenen Verfahren auszuschreiben, wurde nicht eingehalten.<br />
Die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. hat an Stelle eines<br />
nicht offenen Verfahrens ein Verhandlungsverfahren durchgeführt.<br />
Aus einer Niederschrift vom 9. August 2001 über die Angebotsöffnung geht<br />
nämlich hervor, dass unter „Art des Verfahrens: Verhandlungsverfahren“ eingetragen<br />
wurde. Die im offenen Verfahren verwendete Ausschreibungsunterlage, die für<br />
das Verhandlungsverfahren herangezogen wurde, ist unter Punkt 3.3 und 3.8<br />
von einem Mitbieter eigenhändig geändert und in der geänderten Fassung von<br />
der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. anerkannt bzw. der<br />
Auftrag vergeben worden.<br />
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