KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark
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LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />
1.5 Lieferauftrag für Volumen-Computertomographiegerät<br />
Gemäß den Bestimmungen des StVergG 1998 ist bei einem geschätzten Auftragswert<br />
von rund ATS 16,0 Mio. [€ 1,16 Mio.] (ohne USt.) für einen Lieferauftrag<br />
ein offenes Verfahren EU-weit öffentlich bekannt zu machen.<br />
Die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. ist diesem Gesetzesauftrag<br />
nachgekommen und hat ein offenes Verfahren öffentlich bekannt gemacht.<br />
Gemäß § 68 Abs. 2 StVergG 1998 beträgt <strong>beim</strong> offenen Verfahren (oberhalb<br />
der Schwellenwerte) die vom Auftraggeber festzusetzende Frist für den Eingang<br />
der Angebote mindestens 52 Tage.<br />
Die Absendung der öffentlichen Bekanntmachung ist am 23. März 1999 erfolgt<br />
und hat die Frist zur Angebotslegung am 19. Mai 1999, 11.00 Uhr, geendet.<br />
Hiezu wird bemerkt, dass die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft<br />
m.b.H. diese Frist eingehalten hat.<br />
Die Bestimmungen des StVergG 1998 bzw. der ÖNORM A 2050 über<br />
die Entgegennahme<br />
und<br />
die Öffnung der Angebote<br />
wurden beachtet.<br />
Es wird lediglich angeregt, die geöffneten Angebote – wie in der ÖNORM A<br />
2050 vorgesehen – in der Reihenfolge, in der sie in das Eingangsverzeichnis<br />
eingetragen wurden, mit fortlaufenden Nummern zu versehen.<br />
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