27.04.2014 Aufrufe

KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark

KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark

KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />

Drei Angebote wurden ausgeschieden, und zwar das in der Niederschrift unter<br />

Nr. 4 geführte Angebot wegen Nichtakzeptanz der Ausschreibungsbedingungen<br />

bezüglich Pönale und Skonto durch die anbietende Firma und das unter Nr. 5,<br />

weil es nicht rechtsgültig gefertigt war. Das dritte Angebot der Fa. N.N. wurde<br />

infolge verspäteten Einlangens ungeöffnet ausgeschieden, wie aus einem<br />

handschriftlichen Vermerk der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft<br />

m.b.H. auf der ersten Seite der Niederschrift hervorgeht. Die Ausscheidungsgründe<br />

der beiden erstgenannten Angebote finden gesetzliche Deckung.<br />

Im Zusammenhang mit dem dritten Angebot, das mit viertelstündlicher Verspätung<br />

eingelangt ist, welche Tatsache grundsätzlich einen Ausscheidungsgrund<br />

darstellt, sieht sich der <strong>Landesrechnungshof</strong> jedoch zu folgender Feststellung<br />

veranlasst:<br />

Die gesetzliche Angebotsfrist beträgt <strong>beim</strong> offenen Verfahren mindestens 52<br />

Tage. Unter Zugrundelegung des Berechnungsmodus für Fristen gemäß § 70<br />

Abs. 3 und 5 StVergG hat die 52-Tagefrist für die Angebotsöffnung nicht am<br />

1. Dezember 1999 geendet, sondern hätte am 2. Dezember 1999 enden müssen.<br />

Da seitens der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. das<br />

Ende der Angebotsfrist mit 1. Dezember 1999 festgelegt wurde, ist der Zeitpunkt<br />

für die Angebotsöffnung nicht gesetzeskonform durch die Steiermärkische<br />

Krankenanstaltengesellschaft m.b.H., also rechtswidrig, festgesetzt worden.<br />

Das Angebot der Fa. N.N., das am 1. Dezember 1999, 10.15 Uhr, eingelangt<br />

ist, wurde seitens der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H.<br />

infolge des Vorliegens bestehender Rechtswidrigkeit zu Unrecht ausgeschieden.<br />

Seite 51

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!