KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark
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LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />
Drei Angebote wurden ausgeschieden, und zwar das in der Niederschrift unter<br />
Nr. 4 geführte Angebot wegen Nichtakzeptanz der Ausschreibungsbedingungen<br />
bezüglich Pönale und Skonto durch die anbietende Firma und das unter Nr. 5,<br />
weil es nicht rechtsgültig gefertigt war. Das dritte Angebot der Fa. N.N. wurde<br />
infolge verspäteten Einlangens ungeöffnet ausgeschieden, wie aus einem<br />
handschriftlichen Vermerk der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft<br />
m.b.H. auf der ersten Seite der Niederschrift hervorgeht. Die Ausscheidungsgründe<br />
der beiden erstgenannten Angebote finden gesetzliche Deckung.<br />
Im Zusammenhang mit dem dritten Angebot, das mit viertelstündlicher Verspätung<br />
eingelangt ist, welche Tatsache grundsätzlich einen Ausscheidungsgrund<br />
darstellt, sieht sich der <strong>Landesrechnungshof</strong> jedoch zu folgender Feststellung<br />
veranlasst:<br />
Die gesetzliche Angebotsfrist beträgt <strong>beim</strong> offenen Verfahren mindestens 52<br />
Tage. Unter Zugrundelegung des Berechnungsmodus für Fristen gemäß § 70<br />
Abs. 3 und 5 StVergG hat die 52-Tagefrist für die Angebotsöffnung nicht am<br />
1. Dezember 1999 geendet, sondern hätte am 2. Dezember 1999 enden müssen.<br />
Da seitens der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. das<br />
Ende der Angebotsfrist mit 1. Dezember 1999 festgelegt wurde, ist der Zeitpunkt<br />
für die Angebotsöffnung nicht gesetzeskonform durch die Steiermärkische<br />
Krankenanstaltengesellschaft m.b.H., also rechtswidrig, festgesetzt worden.<br />
Das Angebot der Fa. N.N., das am 1. Dezember 1999, 10.15 Uhr, eingelangt<br />
ist, wurde seitens der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H.<br />
infolge des Vorliegens bestehender Rechtswidrigkeit zu Unrecht ausgeschieden.<br />
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