KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark
KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark
KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />
7. Nachträgliche Änderung der Punktebewertung einzelner Zuschlagskriterien<br />
Bei zwei Vergabeverfahren wurde im Rahmen der Bestbieterermittlung die<br />
handschriftlich vorgenommene Punktebewertung für die einzelnen Zuschlagskriterien<br />
wieder geändert. Die geänderte Bewertung wurde teilweise so vorgenommen,<br />
dass die ursprünglich erfolgte Bewertung unkenntlich gemacht wurde.<br />
Es kann daher zumindest nicht ausgeschlossen werden, dass die ursprünglich<br />
vorgenommene Bewertung ein anderes Ergebnis gebracht hat. Überdies wird<br />
darauf hingewiesen, dass den Vergabeunterlagen eine Begründung für die<br />
vorgenommene Änderung der Bewertung nicht entnommen werden kann.<br />
Stellungnahme des Herrn Landesrates Mag. Wolfgang Erlitz:<br />
Die vom LRH gerügte nachträgliche Gewichtung der Zuschlagskriterien in der<br />
Ausschreibung für die Objektreinigung LKH Graz West (Unterhalts- und Grundreinigung)<br />
wurde im Zuge der Angebotsprüfung in Abstimmung mit der Verwaltungsdirektion<br />
des LKH Graz West festgelegt.<br />
Bei der Bestbieterermittlung wurden beide Reinigungspositionen getrennt bewertet<br />
– die Unterhaltsreinigung in einem Gewichtungsverhältnis von Preis 60 %,<br />
Qualität (Mindeststundenzahl für Reinigung) 40 %, die Grundreinigung in einem<br />
Gewichtungsverhältnis von Preis 70 %, Qualität (Mindeststundenzahl für Reinigung)<br />
30 %. Die Objektreinigung wurde im Gesamten vergeben.<br />
Die Bestbieterermittlung ergab als bestgereihte Firma die Firma —, als zweitgereihte<br />
Firma wurde die Firma — ermittelt.<br />
Die rechnerische Ermittlung des Bestbieters ist nachvollziehbar und inhaltlich korrekt.<br />
Faktum ist, dass die Zuschlagskriterien nicht nachträglich geändert worden sind,<br />
sondern nach sachlichen Erwägungen jedoch erst nach Angebotsöffnung festgelegt<br />
wurden. Hiebei wurden jedoch die in der Ausschreibung festgelegten Zuschlagskriterien<br />
entsprechend der angeführten Reihung berücksichtigt.<br />
Seite 102