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KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark

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LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />

Hiezu stellt der <strong>Landesrechnungshof</strong> Folgendes fest:<br />

Medikamenteneinkauf<br />

Die nicht zentrale Beschaffung seitens der Finanzdirektion im Bereich Medikamente<br />

ändert nichts daran, dass auch die Beschaffung der Medikamente durch<br />

die jeweilige Anstaltsapotheke als Vergabe eines Lieferauftrages durch den öffentlichen<br />

Auftraggeber Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H.<br />

dem StVergG 1998 unterliegt.<br />

Die allenfalls gemäß § 56 Abs. 5 Z. 5 StVergG 1998 (für die Leistung kommt<br />

nur ein Unternehmer in Betracht, weil nur dieser die Voraussetzungen für die<br />

Leistungserbringung besitzt) bzw. § 74 Abs. 3 Z. 3 StVergG 1998 (der Lieferauftrag<br />

kann wegen seiner technischen oder künstlerischen Besonderheiten oder<br />

auf Grund des Schutzes eines Ausschließlichkeitsrechtes nur von einem bestimmten<br />

Unternehmer erfüllt werden) vorliegenden Ausnahmetatbestände wären<br />

entsprechend zu dokumentieren.<br />

Resorbierbares und nicht resorbierbares Nahtmaterial<br />

Es könnte je nach Höhe des geschätzten Auftragswertes ohne USt. entweder<br />

die Ausnahmebestimmung des § 56 Abs. 5 Z. 5 StVergG 1998 (für die Leistung<br />

kommt nur ein Unternehmer in Betracht, weil nur dieser die Voraussetzungen<br />

für die Leistungserbringung besitzt) oder des § 74 Abs. 3 Z. 3 StVergG 1998<br />

(der Lieferauftrag kann wegen seiner technischen oder künstlerischen Besonderheiten<br />

oder auf Grund des Schutzes eines Ausschließlichkeitsrechtes nur<br />

von einem bestimmten Unternehmer erfüllt werden) vorliegen, die die Durchführung<br />

eines Verhandlungsverfahrens bzw. eines Verhandlungsverfahrens ohne<br />

öffentliche Bekanntmachung rechtfertigt. Jedenfalls wäre aber das Vorliegen<br />

dieser Ausnahmetatbestände zu dokumentieren; im Falle der Vergabe oberhalb<br />

des Schwellenwertes in einem Vergabevermerk gemäß § 72 Abs. 1 StVergG<br />

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