27.04.2014 Aufrufe

KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark

KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark

KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />

Das Verhandlungsverfahren ist außer einer Niederschrift nicht weiter dokumentiert,<br />

sodass die dazugehörigen Verfahrensschritte wie Einladung etc. nur auf<br />

Grund handschriftlicher Vermerke annähernd nachvollziehbar erscheinen. Die<br />

diesbezügliche Verfahrensabwicklung und Dokumentation ist zu bemängeln.<br />

Unzulässiger Vorbehalt einer Teilvergabe<br />

In der Ausschreibungsunterlage ist unter Punkt 2.13 Folgendes angeführt:<br />

„Die Stmk. Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. behält sich eine positionsweise Vergabe<br />

vor.“<br />

Angemerkt wird, dass gemäß § 22 Abs. 4 StVergG 1998 ein Zuschlag in Teilen<br />

einer ausgeschriebenen Gesamtleistung grundsätzlich unzulässig ist. Will aber<br />

der Ausschreibende eine ausgeschriebene Gesamtleistung in Teilen vergeben,<br />

so sind sowohl die Gesamtleistung als auch die getrennt zur Vergabe gelangenden<br />

Teile der Leistung auszuschreiben.<br />

Die Ausschreibung der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H.<br />

sieht dies jedoch nicht vor.<br />

Abgesehen davon muss sich die EU-weite öffentliche Bekanntmachung mit<br />

dem Hinweis wie „Möglichkeit, ein Angebot einzureichen für einen oder mehrere Teile der<br />

Lieferungen“ in den Ausschreibungsunterlagen widerspiegeln.<br />

Der <strong>Landesrechnungshof</strong> stellt daher fest, dass die vorgenommene Teilung<br />

des Lieferauftrages unzulässig war und daher die Vergabe unter Verletzung<br />

zwingender Bestimmungen des StVergG 1998 erfolgt ist.<br />

Seite 69

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!