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KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark

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LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />

VI. DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE<br />

1. Reinigung<br />

1.1 Dienstleistungsauftrag LKH Graz-West, Objektreinigung<br />

Wahl des Vergabeverfahrens<br />

Gemäß den Bestimmungen des StVergG 1998 ist bei einem geschätzten Auftragswert<br />

von rund ATS 3,0 Mio. [€ 0,22 Mio.] (ohne USt.) für einen Dienstleistungsauftrag<br />

ein offenes Verfahren EU-weit öffentlich bekannt zu machen.<br />

Die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. ist diesem Gesetzesauftrag<br />

nachgekommen und hat ein offenes Verfahren öffentlich bekannt gemacht.<br />

Angebotsfrist<br />

Gemäß § 68 Abs. 2 StVergG 1998 beträgt <strong>beim</strong> offenen Verfahren (oberhalb<br />

der Schwellenwerte) die vom Auftraggeber festzusetzende Frist für den Eingang<br />

der Angebote mindestens 52 Tage.<br />

Der Tag der Absendung der Bekanntmachung war der 10. Jänner 2000. Das<br />

Ende der Angebotsfrist wurde mit 1. März 2000, 10.00 Uhr, festgelegt.<br />

Ist für den Beginn einer nach Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren bemessenen<br />

Frist der Zeitpunkt maßgebend, in welchem ein Ereignis eintritt oder eine<br />

Handlung vorgenommen wird, so wird bei der Berechnung dieser Frist der<br />

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