KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark
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LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />
VI. DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE<br />
1. Reinigung<br />
1.1 Dienstleistungsauftrag LKH Graz-West, Objektreinigung<br />
Wahl des Vergabeverfahrens<br />
Gemäß den Bestimmungen des StVergG 1998 ist bei einem geschätzten Auftragswert<br />
von rund ATS 3,0 Mio. [€ 0,22 Mio.] (ohne USt.) für einen Dienstleistungsauftrag<br />
ein offenes Verfahren EU-weit öffentlich bekannt zu machen.<br />
Die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. ist diesem Gesetzesauftrag<br />
nachgekommen und hat ein offenes Verfahren öffentlich bekannt gemacht.<br />
Angebotsfrist<br />
Gemäß § 68 Abs. 2 StVergG 1998 beträgt <strong>beim</strong> offenen Verfahren (oberhalb<br />
der Schwellenwerte) die vom Auftraggeber festzusetzende Frist für den Eingang<br />
der Angebote mindestens 52 Tage.<br />
Der Tag der Absendung der Bekanntmachung war der 10. Jänner 2000. Das<br />
Ende der Angebotsfrist wurde mit 1. März 2000, 10.00 Uhr, festgelegt.<br />
Ist für den Beginn einer nach Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren bemessenen<br />
Frist der Zeitpunkt maßgebend, in welchem ein Ereignis eintritt oder eine<br />
Handlung vorgenommen wird, so wird bei der Berechnung dieser Frist der<br />
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