KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark
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LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />
1.2 Lieferauftrag für fünf Stück gebrauchte Computertomographiesysteme<br />
Wahl des Verfahrens<br />
Der Vergabeakt der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. beginnt<br />
mit einem Angebot der Fa. — vom 3. September 2001.<br />
Aus einem Aktenvermerk vom 1. Oktober 2001 ist unter anderem Folgendes<br />
wörtlich zu entnehmen:<br />
„Um den zeitgemäßen Versorgungsauftrag mit CT-Modalitäten vor Ort in Form einer 1.<br />
Tranche zu realisieren, wären die Krankenhäuser LKH-Bad Radkersburg, LKH-Voitsberg,<br />
LKH-Wagna, LKH-Bruck/Mur (Ersatz) und LKH-Graz West zu berücksichtigen.<br />
Es besteht nun die Möglichkeit, von der Firma — 5 Stück gebrauchte Computertomographen<br />
zu einem Stückpreis von ca. ATS 2 Millionen zu erwerben. Die gebrauchten<br />
CT-Geräte erfüllen auch für die nächsten 6-7 Jahre den geforderten <strong>KAGes</strong>-Standard und<br />
sind nur deswegen so günstig, weil der Preis wegen der auf den Markt gekommenen<br />
Mehrschicht-CT-Systeme gefallen ist.<br />
Zu klären gilt, in welcher Form der Ankauf dieser 5 Stück CT-Systeme vergaberechtskonform<br />
erfolgen kann.<br />
Unbestritten ist, dass es sich <strong>beim</strong> gegenständlichen Ankauf um einen Lieferauftrag im<br />
Sinne des § 10 Abs. 1, StVergG 1998 handelt. Bei einem Stückpreis von ATS 2 Millionen<br />
ergibt sich ein Gesamtbeschaffungswert von ATS 10 Millionen. Der Beschaffungswert liegt<br />
über dem EU-Schwellenwert von ca. ATS 2,8 Millionen, sodass die Bestimmungen des<br />
Vergabegesetzes oberhalb des EU-Schwellenwertes zur Anwendung kommen.<br />
Bei einem Beschaffungswert von ATS 10 Millionen ist ein offenes Verfahren durchzuführen.<br />
Bei Lieferaufträgen oberhalb des EU-Schwellenwertes gibt es jedoch gemäß § 74 Abs.<br />
3, Ziffer 3, StVergG 1998 eine Ausnahmebestimmung, wonach Lieferaufträge im Verhandlungsverfahren<br />
ohne öffentliche Bekanntmachung vergeben werden können, wenn der Lieferauftrag<br />
wegen seiner technischen oder künstlerischen Besonderheit, oder auf Grund des<br />
Schutzes eines Ausschließlichkeitsrechtes nur von einem bestimmten Unternehmer erfüllt<br />
werden kann.“<br />
Aus diesen Formulierungen geht hervor, dass die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft<br />
m.b.H. die gebrauchten Computertomographen von der Fa.<br />
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