KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark
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LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />
Der <strong>Landesrechnungshof</strong> stellt hiezu Folgendes fest:<br />
Die im Gesetz geforderte Angabe der Zuschlagskriterien in der Reihenfolge der<br />
ihnen zuerkannten Bedeutung erfordert jedenfalls eine entsprechende Gewichtung.<br />
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass jede(s) Entscheidung/Erkenntnis nur<br />
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen kann.<br />
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