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KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark

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LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />

Der <strong>Landesrechnungshof</strong> stellt hiezu Folgendes fest:<br />

Die im Gesetz geforderte Angabe der Zuschlagskriterien in der Reihenfolge der<br />

ihnen zuerkannten Bedeutung erfordert jedenfalls eine entsprechende Gewichtung.<br />

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass jede(s) Entscheidung/Erkenntnis nur<br />

im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen kann.<br />

Seite 27

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