KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark
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LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />
2. Dienstleistungsauftrag betreffend textile Versorgung<br />
mit OP-Wäsche, LKH Rottenmann<br />
Wahl des Vergabeverfahrens<br />
Für die Vergabe des gegenständlichen Dienstleistungsauftrages hat die Steiermärkische<br />
Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. das Verhandlungsverfahren<br />
mit öffentlicher Bekanntmachung gewählt. Die Absendung der Bekanntmachung<br />
des Verhandlungsverfahrens zur Veröffentlichung im Supplement zum<br />
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften erfolgte am 24. September 2001.<br />
Die Veröffentlichung in der „Grazer Zeitung – Amtsblatt für die <strong>Steiermark</strong>“ datiert<br />
vom 28. September 2001 und in den Grazer Tageszeitungen vom 26. September<br />
2001. Die geschätzte Gesamtauftragssumme ist in der Bekanntmachung<br />
an das Amt der Europäischen Gemeinschaften nicht angeführt.<br />
Antrags- bzw. Angebotsfrist<br />
Die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge wurde mit 9. Oktober 2001<br />
festgesetzt. Gemäß § 68 Abs. 1 StVergG 1998 beträgt die vom Auftraggeber<br />
festzusetzende Frist für den Eingang der Anträge auf Teilnahme am Vergabeverfahren<br />
37 Tage.<br />
Nach § 69 Abs. 1 StVergG 1998 können Fristen des § 68 Abs. 1 und 2 leg. cit.<br />
aus Gründen der Dringlichkeit im Verhandlungsverfahren verkürzt werden,<br />
und zwar die Antragsfrist auf mindestens 15 Tage und die Angebotsfrist auf<br />
mindestens 10 Tage.<br />
Das Ende der Angebotsfrist wurde mit 29. Oktober 2001 von der Steiermärkischen<br />
Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. vorgegeben. Gründe für die Dring-<br />
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