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KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark

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LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />

Tag nicht mitgerechnet, in den das Ereignis oder die Handlung fällt (§ 70<br />

Abs. 5 StVergG 1998).<br />

Das bedeutet, dass im gegenständlichen Vergabeverfahren die Angebotsfrist<br />

erst mit 2. März 2000 und nicht mit 1. März 2000 festzusetzen gewesen wäre,<br />

da erst dann die gesetzlich vorgesehene Frist von 52 Tagen erreicht gewesen<br />

wäre.<br />

Bemerkt wird, dass alle abgegebenen Angebote vor dem Ende der von der<br />

Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. festgesetzten Angebotsfrist<br />

eingelangt sind bzw. kein Angebot als verspätet eingebracht ausgeschieden<br />

werden musste. Die Verkürzung der Angebotsfrist um einen Tag hatte daher<br />

keinen Einfluss auf das Vergabeverfahren.<br />

Bestbieterermittlung bzw. Vergabeentscheidung<br />

In der Ausschreibung wurde auf Seite 4 unter Punkt 1.13 folgende Festlegung<br />

getroffen:<br />

„Für die Erteilung des Zuschlages gelangen folgende Kriterien zur Anwendung<br />

- Preis<br />

- Qualität – Nachweis der in den letzten 3 Jahren übertragenen Reinigungsaufträge<br />

im Krankenhausbereich<br />

- Nichtvorliegen wesentlicher Verletzungen im Sinne des § 28 b des Ausländerbeschäftigungsgesetzes<br />

1975, BGBl. Nr. 218 i.d.d.g.F.“<br />

Hiezu wird bemerkt, dass die Zuschlagskriterien grundsätzlich in der Reihenfolge<br />

ihrer Bedeutung anzugeben sind. Darüber hinaus muss die Gewichtung<br />

der Zuschlagskriterien bzw. ihr Verhältnis zueinander in der Ausschreibung in<br />

objektiv nachvollziehbarer Weise dargelegt werden. (Vgl. EuGH vom 20. September<br />

1988, Rs C-31/87; BVA vom 18. Juni 1998, F-3/98-12.)<br />

Seite 77

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