KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark
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LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />
Tag nicht mitgerechnet, in den das Ereignis oder die Handlung fällt (§ 70<br />
Abs. 5 StVergG 1998).<br />
Das bedeutet, dass im gegenständlichen Vergabeverfahren die Angebotsfrist<br />
erst mit 2. März 2000 und nicht mit 1. März 2000 festzusetzen gewesen wäre,<br />
da erst dann die gesetzlich vorgesehene Frist von 52 Tagen erreicht gewesen<br />
wäre.<br />
Bemerkt wird, dass alle abgegebenen Angebote vor dem Ende der von der<br />
Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. festgesetzten Angebotsfrist<br />
eingelangt sind bzw. kein Angebot als verspätet eingebracht ausgeschieden<br />
werden musste. Die Verkürzung der Angebotsfrist um einen Tag hatte daher<br />
keinen Einfluss auf das Vergabeverfahren.<br />
Bestbieterermittlung bzw. Vergabeentscheidung<br />
In der Ausschreibung wurde auf Seite 4 unter Punkt 1.13 folgende Festlegung<br />
getroffen:<br />
„Für die Erteilung des Zuschlages gelangen folgende Kriterien zur Anwendung<br />
- Preis<br />
- Qualität – Nachweis der in den letzten 3 Jahren übertragenen Reinigungsaufträge<br />
im Krankenhausbereich<br />
- Nichtvorliegen wesentlicher Verletzungen im Sinne des § 28 b des Ausländerbeschäftigungsgesetzes<br />
1975, BGBl. Nr. 218 i.d.d.g.F.“<br />
Hiezu wird bemerkt, dass die Zuschlagskriterien grundsätzlich in der Reihenfolge<br />
ihrer Bedeutung anzugeben sind. Darüber hinaus muss die Gewichtung<br />
der Zuschlagskriterien bzw. ihr Verhältnis zueinander in der Ausschreibung in<br />
objektiv nachvollziehbarer Weise dargelegt werden. (Vgl. EuGH vom 20. September<br />
1988, Rs C-31/87; BVA vom 18. Juni 1998, F-3/98-12.)<br />
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