KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark
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LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />
Mit der oben angeführten Festlegung der Zuschlagskriterien wird keine Gewichtung<br />
vorgenommen bzw. das Verhältnis der Zuschlagskriterien zueinander nicht<br />
dargelegt.<br />
Vergabebegründung<br />
Gemäß § 48 Abs. 1 StVergG 1998 ist über die Prüfung der Angebote und ihr<br />
Ergebnis eine Niederschrift zu verfassen, in welcher alle für die Beurteilung<br />
der Angebote wesentlichen Umstände festzuhalten sind.<br />
Bemerkt wird, dass eine diesbezügliche Niederschrift nicht verfasst bzw. eine<br />
verbale Vergabebegründung nicht erfolgt ist.<br />
Unzulässiger Vorbehalt einer Teilvergabe<br />
In der Ausschreibung ist unter Punkt 2.11 ausgeführt:<br />
„Die Stmk. Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. behält sich eine positionsweise Vergabe<br />
vor.“<br />
Hiezu wird Folgendes bemerkt:<br />
Gemäß § 22 Abs. 4 StVergG 1998 ist ein Zuschlag in Teilen einer ausgeschriebenen<br />
Gesamtleistung grundsätzlich unzulässig. Möchte sich der Ausschreibende<br />
die Möglichkeit, eine ausgeschriebene Gesamtleistung in Teilen<br />
zuzuschlagen, offen halten, so sind sowohl die Gesamtleistung als auch die<br />
getrennt zur Vergabe gelangenden Teile der Leistung auszuschreiben<br />
(§ 22 Abs. 5 StVergG 1998). In diesem Fall ist dem Bieter auch die Möglichkeit<br />
einzuräumen, nur einzelne Teile der Leistung anzubieten. Ein bloßer Vorbehalt<br />
einer allfälligen Teilleistungsvergabe – wie es die Steiermärkische<br />
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