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KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark

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LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />

Mit der oben angeführten Festlegung der Zuschlagskriterien wird keine Gewichtung<br />

vorgenommen bzw. das Verhältnis der Zuschlagskriterien zueinander nicht<br />

dargelegt.<br />

Vergabebegründung<br />

Gemäß § 48 Abs. 1 StVergG 1998 ist über die Prüfung der Angebote und ihr<br />

Ergebnis eine Niederschrift zu verfassen, in welcher alle für die Beurteilung<br />

der Angebote wesentlichen Umstände festzuhalten sind.<br />

Bemerkt wird, dass eine diesbezügliche Niederschrift nicht verfasst bzw. eine<br />

verbale Vergabebegründung nicht erfolgt ist.<br />

Unzulässiger Vorbehalt einer Teilvergabe<br />

In der Ausschreibung ist unter Punkt 2.11 ausgeführt:<br />

„Die Stmk. Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. behält sich eine positionsweise Vergabe<br />

vor.“<br />

Hiezu wird Folgendes bemerkt:<br />

Gemäß § 22 Abs. 4 StVergG 1998 ist ein Zuschlag in Teilen einer ausgeschriebenen<br />

Gesamtleistung grundsätzlich unzulässig. Möchte sich der Ausschreibende<br />

die Möglichkeit, eine ausgeschriebene Gesamtleistung in Teilen<br />

zuzuschlagen, offen halten, so sind sowohl die Gesamtleistung als auch die<br />

getrennt zur Vergabe gelangenden Teile der Leistung auszuschreiben<br />

(§ 22 Abs. 5 StVergG 1998). In diesem Fall ist dem Bieter auch die Möglichkeit<br />

einzuräumen, nur einzelne Teile der Leistung anzubieten. Ein bloßer Vorbehalt<br />

einer allfälligen Teilleistungsvergabe – wie es die Steiermärkische<br />

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