KAGes - beim Landesrechnungshof Steiermark
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LANDESRECHNUNGSHOF .............. Einhaltung der Bestimmungen des StVergG 1998 durch die <strong>KAGes</strong><br />
ist unrichtig. Die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. hat nicht<br />
„angefragt“, sondern drei weitere Firmen zur Angebotslegung eingeladen.<br />
Durch diese Einladung zur Angebotslegung hat die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft<br />
m.b.H. die Leistungserbringung durch andere Firmen für möglich<br />
gehalten. Die Berufung der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft<br />
m.b.H. auf die Bestimmung des § 74 Abs. 3 Z. 3 StVergG 1998, wonach Lieferaufträge<br />
im Verhandlungsverfahren ohne öffentliche Bekanntmachung vergeben<br />
werden können, ist daher zu Unrecht erfolgt.<br />
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